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Fake-Mail ans Land: Hitler verherrlicht

16.07.2024 • 18:00 Uhr
Prozess Kindesmissbrauch
Richterin Silke Sandholzer fällte ein Urteil in Bezug auf den Verleumdungsfall.

27-Jährige schrieb ans Amt der Landesregierung unter falschen Namen und wurde wegen Verleumdung verurteilt.

In der E-Mail vom Juni 2022 ans Amt der Vorarlberger Landesregierung hieß es unter anderem, Hitler solle leben. Denn die Landesregierung mache das Land kaputt. Im Anhang befand sich eine Aufnahme einer Hakenkreuzfahne. Als Absender wurden namentlich eine Frau und ein Mann gegeben.

Die 27-jährige Angeklagte gab am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu, dass sie die Mail geschrieben und damit ihre beiden Bekannten verleumdet hat.

Vorwürfe und Urteil

Wegen der Verbrechen der Verleumdung wurde die vorbestrafte Frühpensionistin zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Das Urteil, mit dem die von Dominik Espen verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.

Richterin Silke Sandholzer verhängte eine Zusatzstrafe zur Verurteilung vom Februar. Damals erhielt die Angeklagte wegen gefährlicher Drohung und Verleumdung eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen. Theoretisch hätte schon im Februar auch über die nunmehrige Anklage entschieden werden können.

Zum ersten Mal strafrechtlich verurteilt wurde die junge Frau aus dem Bezirk Bregenz im Jahr 2017, auch wegen Verleumdung, ebenfalls zu einer kombinierten Strafe.

Motiv nicht bekannt

Zum Tatmotiv für die jetzt geahndeten Verleumdungen ist nichts bekannt. Mildernd gewertet wurden das Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung.

Wären die Verleumdungen nicht als solche erkannt worden, hätten sich die angeblichen Verfasser der Mail möglicherweise wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in einem Geschworenenprozess verantworten müssen, merkte Sandholzer an.