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Verurteilungen: Nacktfoto Minderjähriger weitergeleitet

16.08.2024 • 13:34 Uhr
Verurteilungen: Nacktfoto Minderjähriger weitergeleitet
Richter Christoph Stadler verurteilte eine Angeklagten zu bedingter Haftstrafe, den Anderen zu Diversion. Stiplovsek

Bedingte Haftstrafe für unbescholtene 19-Jährigen, Diversion mit Arbeitsstunden für unbescholtenen 15-Jährigen.

Der 19-jährige Erstangeklagte leitete ein Nacktfoto einer minderjährigen Bekannten, auf dem sie mit nackten Brüsten zu sehen ist, weiter, auch an den 15-jährigen Zweitangeklagten. Auch der 15-Jährige verbreitete dann die Aufnahme an Dritte.

Beide wurden von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen angeklagt.

Urteil gefällt: Bedingte Haftstrafe und Diversion

Richter Christoph Stadler verurteilte den mit einer Vorstrafe belasteten und geständigen 19-Jährigen in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Das Urteil, mit dem der Erstangeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter einverstanden waren, ist dennoch nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Der Strafrichter sah davon ab, den Arbeitslosen aus dem Bezirk Feldkirch vier bedingte Haftmonate aus der Vorstrafe verbüßen zu lassen.

Dem von Toni Jakupi verteidigten Zweitangeklagten wurde eine Diversion gewährt, weil er ein unbescholtener Jugendlicher ist, der Verantwortung für sein Fehlerverhalten übernahm. Wenn der Schüler innerhalb von 5 Monaten insgesamt 35 gemeinnützige Arbeitsstunden ohne Bezahlung leistet, wird das Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister. Der 15-Jährige und Staatsanwalt Gschwenter waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Die Folgen

Der Strafrichter sagte, die beiden Angeklagten hätten eine Aufnahme von Genitalien einer Minderjährigen weitergeleitet, die der sexuellen Erregung gedient habe. Für die davon betroffene junge Frau sei das sehr unangenehm gewesen. Der 19-jährige Erstangeklagte entschuldigte sich schriftlich bei der Geschädigten.