Bestätigt: Fünf Jahre wegen sexueller Gewalt

Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte Ex-Lebensgefährtin in Wohnung ein, verletzte und vergewaltigte sie. Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt.
Ein stundenlanges Martyrium habe die junge Frau am 21. April 2023 in der Unterländer Wohnung ihres Ex-Lebensgefährten erlitten und dabei Todesangst gehabt, sagte der Feldkircher Staatsanwalt Richard Gschwenter. Richter Martin Mitteregger sprach als Vorsitzender des Feldkircher Schöffensenats von einer Horrornacht für das Opfer.
Denn der Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen die Mutter des gemeinsamen Kindes eingesperrt, geschlagen, genötigt, und sogar vergewaltigt.
Dafür wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete 35-Jährige im Oktober 2023 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der Südwesteuropäer dazu verpflichtet, dem Opfer 8500 Euro an Teilschadenersatz zu bezahlen.
Wie es dazu kam
Davon gingen die Richter aus: Im September 2022 wurde der Angeklagte am Landesgericht rechtskräftig verurteilt, weil er seine Lebensgefährtin bedroht hat. Nach dem Ende der On-off-Beziehung nahmen die jungen Leute im März 2023 den Kontakt zueinander wieder auf. Wegen des Kontrollzwangs des eifersüchtigen 35-Jährigen teilte sie ihm am 19. April mit, sie brauche Abstand zu ihm. Als sie am 21. April mit Arbeitskollegen ausging, drohte er ihr damit, ihre Nacktfotos- und Videos zu veröffentlichen. Demnach überredete der Angeklagte sie, am Abend des 21. April zu ihm in seine Wohnung zu kommen. Dort sperrte er sie ein und verletzte sie leicht. Er sagte, sie werde seine Wohnung nicht lebend verlassen. Mit einem Messer drohte er ihr damit, sie abzustechen. Im Schlafzimmer schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht, und vergewaltigte sie
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Denn in zweiter Instanz wurde die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Im Mai wies der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen den Schuldspruch zurück. Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Strafberufung des Angeklagten und seiner Beschwerde zur Schadenersatzzahlung keine Folge. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Ersturteil.
Der Strafrahmen betrug zwei bis zehn Jahre Gefängnis. Der Schuldspruch erfolgte wegen Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung.