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Keine Reue für sexuelle Verbrechen: Vier Jahre Haft

01.08.2024 • 12:04 Uhr
Keine Reue für sexuelle Verbrechen: Vier Jahre Haft
Ein schon öfter einschlägig vorbestrafter Mann wird zu vier Jahren Haft verurteilt für Sexualverbrechen. Hartinger

Vorbestrafter 50-Jähriger versuchte, so das nicht rechtskräftige Urteil, zwei Frauen mit Drohungen zum Sex zu zwingen und bot 13-Jähriger vergeblich Geld für Sex an.

Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung, versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, versuchter Nötigung und pornografischer Darstellung Minderjähriger wurde der mit sieben einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der im Bezirk Dornbirn lebende Deutsche einer Geschädigten 500 Euro zu bezahlen und einer anderen Geschädigten 250 Euro.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Carolin Schmid-Gasser verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann meldeten Strafberufungen an. Der erhöhte Strafrahmen für den Rückfalltäter belief sich nach zumindest zwei verbüßten einschlägigen Haftstrafen in den letzten fünf Jahren auf sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre Haft.

Sexuelle Nötigung und Erpressung

Der letztlich umfassend geständige Angeklagte versuchte über Chatnachrichten, zwei Frauen mit Drohungen zum Sex zu zwingen und bot der 13-jährigen Tochter einer Bekannten erfolglos Geld für Sex an.

Demnach drohte der Deutsche einer Frau, sie wegen Schwarzarbeit anzuzeigen, wenn sie sich ihm sexuell weiterhin verweigere. Sie sollte für ihn in seiner Wohnung als Reinigungskraft tätig sein. Zudem drohte er ihr damit, ihr Pferd zu verletzen, wenn sie ihm seinen Wohnungsschlüssel nicht zurückgebe.

Des Weiteren drohte der Arbeiter einer früheren Intimpartnerin damit, ihrem neuen Partner von den einstigen sexuellen Kontakten zu berichten, wenn sie sexuell nicht mehr mit ihm verkehre.

Darüber hinaus akzeptierte der Erwachsene auch das Nein einer Unmündigen nicht und bot der 13-Jährigen in Chatnachrichten sogar Geld für Geschlechtsverkehr an.

Überdies leitete der Mann ein reißerisch verzerrtes Nacktbild eines unmündigen Mädchens auf seinem Handy einer Bekannten weiter. Drei Mobiltelefone des Angeklagten werden zerstört werden.

Kein Respekt vor sexueller Selbstbestimmung

Der Angeklagte habe keinen Respekt vor der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen, sagte Richterin Pfeifer. Er habe schon sieben einschlägige Vorstrafen, darunter zwei wegen Vergewaltigung. Die Gesellschaft müsse vor ihm geschützt werden. Der Angeklagte sei letztlich zwar geständig gewesen, aber nicht reumütig. Denn er habe gesagt, er habe die Frauen und das Mädchen ja nicht berührt. Er habe ihnen nur geschrieben.