Vorbestrafter 35-Jähriger sperrte Ex-Lebensgefährtin in Wohnung ein, verletzte und vergewaltigte sie. Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt.
Nicht rechtskräftige Geldstrafe wegen Verhetzung für unbescholtenen Angeklagten, der nach Ansicht der Richterin in sozialen Medien zu Hass auf Geflüchtete angestachelt hat.
18 Monate Gefängnis, davon zwölf Monate unbedingt für Unbescholtenen: 33-Jähriger schlug nach Ansicht der Richterin Ex-Freundin und bedrohte deren Bruder mit Messer.
Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zehn Monaten für einschlägig vorbestraften 50-Jährigen: Vater war gegen Sohn drei Jahre lang physisch und psychisch gewalttätig.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen