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Drei Jahre Haft für sieben Einbrüche

07.07.2023 • 18:08 Uhr
Die Straftat wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. <span class="copyright">HARTINGER</span>
Die Straftat wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. HARTINGER

Haftstrafen von zweieinhalb und drei Jahren für drei Rumänen, die auch in Wohnhäuser einbrachen.

Sieben Einbruchsdiebstähle in Wohnstätten und Firmengebäude begingen die Rumänen in Vorarlberg.

Die Verurteilung

Dafür wurden zwei Angeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt, der dritte Angeklagte zu zweieinhalb Jahren.

Über den mit einer Vorstrafe belasteten, 22-jährigen Erstangeklagten wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt, bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mildernd gewertet wurden das Geständnis und die wegen Drogenkonsums verminderte Zurechnungsfähigkeit.

Ebenfalls drei Haftjahre fasste, rechtskräftig, der Zweitangeklagte aus. Der geständige 36-Jährige war nur bei zwei Einbrüchen mit dabei, hat aber schon mehrere einschlägige Vorstrafen. Die Strafdrohung belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis, weil kein auf eine ständige Einnahmequelle abzielendes gewerbsmäßiges Vorgehen angenommen wurde.

Zweieinhalb Jahre Gefängnis gab es rechtskräftig für den unbescholtenen Drittangeklagten. Der 38-Jährige sagte, er sei nur der Fahrer gewesen. Er war aber nach Ansicht des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer der Chef der Bande.

Fünfstellige Beute

Der Wert der Beute entsprach einer niedrigen fünfstelligen Euro-Summe. Nach einem Einbruch in ein Firmengebäude in Hörbranz brachen die geflüchteten Täter in einem Wald in Sigmarszell im grenznahen Deutschland einen gestohlenen Tresor auf. Ein Bürger hörte einen lauten Knall, sah ein verdächtiges Auto und alarmierte die Polizei, die die drei Rumänen in Deutschland festnehmen konnte.

Richterin Sandholzer sagte, die Rumänen seien als Kriminaltouristen nur zum Einbrechen nach Österreich gekommen. Die unbedingten, zu verbüßenden Haftstrafen sollten daher auch für mögliche Nachahmungstäter abschreckend wirken.