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Mehrfach vorbestraft und “im Vollrausch” mit dem Tod gedroht: Urteil gesprochen

16.04.2026 • 20:03 Uhr
Mehrfach vorbestraft und "im Vollrausch" mit dem Tod gedroht: Urteil gesprochen
Der Angeklagte wiederholt sich oft. Frick

Ein Messer in den Hals rammen und “Du wirst sterben”: Ein 43-Jähriger soll einen langjährigen Bekannten bedroht haben. Vorstrafen, Wiederholungen und Alkohol beherrschen die Verhandlung.

Acht zählbare Vorstrafen, sechs davon einschlägig: So lautet die bisherige Bilanz des 43-jährigen Angeklagten. Nun sitzt er erneut wegen gefährlicher Drohung vor Gericht. Er soll einem Bekannten am Telefon gesagt haben, er werde ihm ein Messer in den Hals rammen. Im Anschluss schrieb er ihm “Du wirst sterben”. Das alles geschah laut dem 43-Jährigen “im Vollrausch”, nach zwei Doppelliter Wein und drei Bier.

Ständige Wiederholungen

Der Angeklagte bekennt sich vor Gericht schuldig. Er bittet darum, nicht ins Gefängnis zu müssen. Dabei verfängt er sich laufend in Wiederholungen. “Ich kenne ihn seit 20 Jahren”, sagt er mehrmals über den bedrohten Bekannten. Er habe sich bei diesem nach der Tat entschuldigt. Der Bekannte habe sogar beim Prozess dabei sein wollen. Dieser erscheint allerdings nicht.

“Ich tue niemandem etwas. Ich habe auch noch nie etwas getan”, erzählt er ebenfalls mehrfach. Dabei ist die Stimme des Mannes stets emotional. Doch in diesem Punkt verweist Richter Elias Klingseis in aller Deutlichkeit auf das Vorstrafenregister.

Alkoholprobleme

Während die Schuldfrage mit dem Geständnis schnell geklärt ist, beherrscht vor allem das Thema Alkohol die Verhandlung. Der 43-Jährige bemühe sich, seine Probleme in den Griff zu bekommen. Bisher habe er jedoch immer wieder Rückschläge erlitten. In Freiheit werde er eine Therapie beginnen, erklärt der Mann.

Letztlich sei eine unbedingte Freiheitsstrafe an diesem Punkt unvermeidlich, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung nach dem Schuldspruch. Das Urteil lautet auf sechs Monate Haft. Drei Monate kommen noch dazu, da eine bedingte Freiheitsstrafe widerrufen wird. Vom Widerruf einer weiteren Strafe wird abgesehen – dies wären nochmals neun Monate gewesen. Der Richter verweist allerdings auf die Möglichkeiten zur Suchtbekämpfung während der Haft.

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, ist jedoch nicht anwaltlich vertreten. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.