430.000 Euro unter massivem Druck abgezweigt: Zwei Männer verurteilt

Immer wieder soll ein Buchhalter durch falsche Rechnungen rund 430.000 Euro aus seinem Unternehmen entwendet haben. Er und der Überweisungsempfänger stehen nun vor Gericht.
Im Februar kam die Sache ans Licht: Ein Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung eines Vorarlberger Unternehmens wurde verdächtigt, Firmengelder in der Höhe von rund 430.000 Euro abgezweigt zu haben. Der 32-jährige Mann wurde damals in Untersuchungshaft genommen und steht nun vor Gericht. Weiters ist ein 33-jähriger Mann angeklagt, auf dessen Bankkonto die Überweisungen liefen. Beide bekennen sich vor Gericht schuldig.
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Viele Autos geputzt
Die Aussage des 32-jährigen Erstangeklagten zeichnet folgendes Bild: Er wurde von einem noch flüchtigen Haupttäter massiv unter Druck gesetzt, das Geld zu überweisen. Aus Angst habe er nichts gesagt und weitergemacht. Die Kontobewegungen erfolgten im Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren, beginnend im Juli 2023 mit einer Überweisung von fast 130.000 Euro. Zwischenzeitlich ergreifen ihn im Gerichtssaal die Emotionen. Er selbst habe sich nicht bereichert.
Während die Einvernahme des Erstangeklagten relativ kurz ausfällt, ist jene des 33-jährigen Zweitangeklagten immer wieder mit hartnäckigen Nachfragen verbunden. So behauptet der ehemalige Inhaber eines Unternehmens, rund zwei bis drei Wochen nicht gewusst zu haben, woher die Überweisungen kamen. Doch bereits am Tag nach der ersten Überweisung habe er 40.000 Euro auf das Konto des Haupttäters beziehungsweise dessen Vaters transferiert.
Die Frage steht im Raum: Warum hat er nicht einfach an den Geldgeber zurücküberwiesen? Der 33-Jährige verwickelt sich zunehmend in Widersprüche. Irgendwann sagt er, gemeinsam mit dem Haupttäter hätten sie für das geschädigte Unternehmen Autos putzen wollen. Die beisitzende Berufsrichterin Sabrina Tagwercher quittiert dies deutlich: “Da haben Sie fleißig Autos geputzt für 130.000 Euro.”
Später habe er Autos gekauft, von denen er heute nicht mehr wisse, wo sie sind. Die Typenscheine habe ihm der flüchtige Haupttäter gestohlen – zwei Jahre nach dem Kauf. Erneut wirft seine Aussage Fragen auf: Er plante, die Autos mit Gewinn zu verkaufen. Doch warum hat er es zwei Jahre lang nicht getan?
Das Urteil
Die Vorsitzende des Schöffengerichts Franziska Klammer verkündet für beide Angeklagten einen Schuldspruch hinsichtlich gewerbsmäßigen schweren Betrugs. Beide fassen Freiheitsstrafen aus: 24 Monate für den Erstangeklagten, 20 Monate für den Zweitangeklagten. Letzterer gilt als Beitragstäter, weshalb eine Schuld und Tat angemessene Strafe niedriger anzusetzen sei. Die hohen Privatbeteiligtenansprüche werden ebenfalls anerkannt.
Mildernd wirkt für beide ihre Unbescholtenheit und das Geständnis, wenn gleich jenes des Erstangeklagten als umfänglicher und reumütiger erachtet wird. Zudem wird berücksichtigt, dass die treibende Kraft der noch Flüchtige war. Erschwerungsgründe sind, dass es mehrere Überweisungen gab und ein langer Tatzeitraum vorliegt.
Die Angeklagten akzeptieren nach Rücksprache mit ihren Verteidigern das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.