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Von Drohung, Gewalt und zweiten Chancen

20.04.2026 • 15:54 Uhr
Von Drohung, Gewalt und zweiten Chancen
Vor dem Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Drohung, Nötigung, Körperverletzung: Auf dem Papier scheint die Sache manchmal ganz eindeutig. Im Gerichtssaal zeigt sich oft ein anderes Narrativ, nämlich von Reue und zweiten Chancen.

Im Gerichtssaal zeigen sich oftmals die verschiedensten Facetten des Lebens. Jedes Vergehen hat seine Vorgeschichte. Manche braucht Stunden, andere Minuten, um diese zu klären. Wöchentlich werden zahlreiche Urteile gefällt, aber nicht immer. Manchmal erhalten Angeklagte zweite Chancen ohne Verurteilung wie in den folgenden beiden Fällen.

Reue und Besserung

Über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg soll der inzwischen 38-jährige Angeklagte seiner Frau mehrmals gedroht und sie verletzt haben. Darunter sollen auch heftige Drohungen gewesen sein beispielsweise werde er sie zusammenschlagen, verbrennen, erwürgen.

Ihm werden aber auch bereits aktive Körperverletzungsdelikte vorgeworfen. So soll er seine Ehefrau gewürgt, vom Sofa und gegen eine Wand geschmissen haben. Ein paar Mal soll er sie auch geschlagen haben, wodurch sie Rötungen an mehreren Stellen erlitt.

Im Gerichtssaal bekennt sich der Mann schuldig. Er bereue seine Fehler. Richter Alexander Wehinger stellt eine wichtige Frage: “Was sagt uns, dass das nicht wieder passiert?”.

Der 38-Jährige erzählt, er mache eine Gewaltberatung. Dabei habe er inzwischen gelernt, auch Kleinigkeiten anzusprechen. Diese sollen sich in Zukunft nicht mehr aufstauen bis es zur Eskalation kommt. Auch an ihrer Ehe möchte er gemeinsam mit seiner Frau arbeiten. Sie planen eine Paartherapie.

Schwierige Erklärung

Eine 44-jährige Frau kann sich selbst nicht erklären, wie es zu Gewalttaten gegen eine Angestellte kam. Sie habe dieser im Streit Haare ausgerissen, eine Ohrfeige versetzt und sie gewürgt. Ihr werden Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Angestellte erlitt Rötungen, Kratzer und Schmerzen. Eine Glaskugel ging zu Bruch. Im Gerichtssaal verzichtet die Angestellte allerdings auf Schmerzensgeld.

Trotz fehlender Erklärung bekennt sich die Frau schuldig und zeigt sich reumütig. Sie habe ihrer inzwischen ehemaligen Kollegin 100 Euro als Schadensersatz für die zerstörte Glaskugel bezahlt.

In beiden Fällen sind die Angeklagten bislang unbescholten. Die Bedingungen für ein diversionelles Vorgehen sind gegeben. Konkret muss der 38-Jährige dem Gericht 2500 Euro, die 44-Jährige 500 Euro bezahlen. Dafür endet der Prozess ohne Verurteilung. Beide gelten damit weiterhin als unbescholten.

Eine Diversion stellt eine einmalige Chance dar. Dafür darf der Angeklagte keine Vorstrafen haben. Diese Chance wird allerdings nur bei Vergehen bis zu einer gewissen Schwere gewährt.