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Prozess: Ohrfeige soll doppelten Kieferbruch verursacht haben

17.04.2026 • 16:32 Uhr
Prozess: Ohrfeige soll doppelten Kieferbruch verursacht haben
Der Angeklagte spricht ausschließlich von einer Ohrfeige. Frick

Mit Schlägen und einem Tritt soll ein 36-Jähriger einem jungen Mann einen doppelten Kieferbruch zugefügt haben. Er spricht von einer Ohrfeige. Das Gericht hat ein Urteil gefällt.

Zumindest in einem Punkt entlasten beide Zeugen den 36-jährigen Angeklagten: Er habe einmal zugeschlagen und nicht getreten. Angeklagt wurden zwei Schläge und ein Tritt. Wie die Informationen des Krankenhauses belegen, erlitt der 18-jährige Mann am fraglichen Tag einen doppelten Kieferbruch. Laut Zeugenaussagen soll dafür ein Schlag ausreichend gewesen sein. Der Angeklagte wiederholt jedoch immer wieder: “Es war nur eine Ohrfeige. Mit der flachen Hand.”

Gründe bleiben offen

Unstrittig bleibt, dass sich die beiden Männer letzten Dezember zufällig bei einer Laufstrecke begegneten. Sie wollten sich dehnen. Der Angeklagte spricht davon, dass das vermeintliche Opfer bedrohlich auf ihn zuging. Der junge Mann wiederum erzählt von unhöflichem Verhalten seines Gegenübers. Zwischenzeitlich verließ der Angeklagte den Ort und ein Freund des 18-Jährigen traf ein.

Als der 36-Jährige schließlich zurückkehrte, kam es zur Auseinandersetzung. Bei den Aussagen im Gerichtssaal wiederholt sich allerdings dasselbe Muster: Die Gewalt soll vom jeweils anderen ausgegangen sein. Der Angeklagte bezeichnet es als “Notwehrsituation”. Als der Freund zu Hilfe eilen wollte, habe er diesen gefragt, ob er auch eine Ohrfeige wolle. Die beiden jungen Männer hingegen können sich den Grund für die Gewalt nicht erklären. Laut ihnen schlug der Mann definitiv nicht mit der flachen Hand zu.

Unwahrscheinliches Bedrohungsszenario

Ein Kontrast ist allerdings offensichtlich: Die beiden jungen Männer wirken im Vergleich zum Angeklagten schmächtig. Ein Bedrohungsszenario gegenüber Letzterem wird angesichts dessen in Frage gestellt. Zudem wirken die Zeugen auf das Gericht sehr glaubhaft.

Schließlich verkündet Richter Elias Klingseis einen Schuldspruch hinsichtlich schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Er verurteilt den 36-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu vier Euro) sowie 3900 Euro Privatbeteiligtenansprüche bezahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig.