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Gewalt gegen die Ehefrau: Angeklagter schwenkt vor Gericht um

20.04.2026 • 10:10 Uhr
Gewalt gegen die Ehefrau: Angeklagter schwenkt vor Gericht um
Zunächst bekennt der Angeklagte sich teilweise schuldig. Frick

Ein 36-Jähriger soll seine Frau geschlagen und bedroht haben. Als sie die Polizei rufen wollte, habe er ihr das Handy weggerissen. Am Landesgericht wurde er nun verurteilt.

Schwere Körperverletzung, Nötigung und gefährliche Drohung: Diesen drei Tatvorwürfen muss sich der 36-jährige Angeklagte stellen. Ihm wird vorgeworfen seine Frau geschlagen und getreten zu haben, wodurch sie unter anderem eine Rippenfraktur und Prellungen erlitt. Als sie die Polizei rufen wollte, soll er ihr das Handy aus der Hand gerissen und sie auf den Kopf geschlagen haben. Dabei soll er auch gedroht haben, er werde ihr alle Knochen im Leib brechen.

Widersprüchliches Bekenntnis

Der Angeklagte bekennt sich vor Gericht zunächst teilweise schuldig. Die Körperverletzung gibt er sofort zu, doch nicht die Nötigung und die gefährliche Drohung. Auf Nachfragen des Richters sagt der 36-Jährige jedoch, er habe auch diese Taten begangen. Kurz entsteht Verwirrung im Saal, ob der widersprüchlichen Angaben des Mannes. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger schwenkt er auf ein vollständiges Schuldbekenntnis um.

Er habe Probleme mit dem Alkohol, suche bereits einen Therapieplatz. Beim angeklagten Vorfall habe er 1,44 Promille Alkohol im Blut gehabt. Zwischenzeitlich haben er und seine Ehefrau allerdings die gemeinsamen Probleme gelöst, erzählt der Angeklagte.

Freiheits- und Geldstrafe

Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Er verurteilt den 36-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 2160 Euro (240 Tagessätze zu neun Euro).

Mildernd wertet das Gericht das vollinhaltliche Geständnis, die Unbescholtenheit des Angeklagten, seine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol zum Tatzeitpunkt und dass Taten teilweise beim Versuch blieben. Erschwerend wirken das Zusammenkommen eines Verbrechens mit zwei Vergehen und dass sich die Gewalttaten gegen die eigene Ehefrau richteten.

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Staatsanwalt Philipp Höfle verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.