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Ballast der Vergangenheit: Junger Vater vier Jahre nach Raub vor Gericht

18.04.2026 • 14:00 Uhr
Ballast der Vergangenheit: Junger Vater vier Jahre nach Raub vor Gericht
Der junge Mann im Schwurgerichtssaal am Landesgericht Feldkirch. Frick

2022 soll ein junger Mann mit anderen eine alte Frau beraubt haben. Seine Lebenssituation hat sich inzwischen grundlegend verändert, doch die Vorwürfe stehen weiterhin im Raum.

Bereits in seinem Eröffnungsplädoyer findet Verteidiger Alexander Wirth lobende Worte für den 20-jährigen Angeklagten. Trotz einer mageren Beweislage habe der junge Mann widerstandslos ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Das habe er als langjähriger Jurist nur selten erlebt. Im Gerichtssaal bleibt es dabei. Der Angeklagte bekennt sich schuldig.

Neues Leben

Ihm werden Raub und Diebstahl vorgeworfen. Im März 2022 soll er einer damals 84-jährigen Frau Geldtasche und Bargeld gewaltsam entwendet haben. Der Schaden beträgt rund 370 Euro. Entscheidend ist jedoch die Gewaltanwendung, denn diese ist notwendig, damit die Tat als Raub eingestuft wird. Entsprechend erhöht sich der mögliche Strafrahmen, im Fall des Angeklagten auf bis zu fünf Jahre Haft.

Der junge Mann macht deutlich, dass er von einem anderen zur Tat angestiftet wurde. Ihm sei heute bewusst, dass er damals in schlechter Gesellschaft war. Sein Leben habe sich geändert, inzwischen ist er Vater, geht einer geregelten Tätigkeit nach. Doch unbescholten ist er nicht: Zwei Vorstrafen stehen zu Buche. Eine Verurteilung erfolgte erst kürzlich, wenn gleich die entsprechenden Taten teils Jahre zurückliegen.

Unbedingte Haftstrafe

Martin Mitteregger, der Vorsitzende des Schöffengerichts, verkündet einen Schuldspruch wie angeklagt. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten muss als Zusatzstrafe behandelt werden. Da für ein ähnliches Vergehen bereits eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt wurde, führe an einer unbedingten nun kein Weg mehr vorbei. Ein Antrag auf Fußfessel ist möglich. Vom Widerruf einer früheren Strafe wurde allerdings abgesehen.

Mildernd wirken das reumütige Geständnis, der Beitrag zur Wahrheitsfindung, dass Taten teilweise beim Versuch blieben und der Raub im unteren Bereich der Gewaltausübung zu verorten sei. Hinsichtlich der Versuchsdelikte verweist der Richter auf die vorangegangenen Verhandlungen.

Demgegenüber stehen zahlreiche Erschwerungsgründe, nämlich eine einschlägige Vorstrafe, die Tatbegehung innerhalb einer Probezeit, die Tatwiederholung beim Diebstahl, jedoch teilweise in Mittäterschaft, das Zusammenkommen von Verbrechen und Vergehen sowie das Alter des Opfers.

Der Angeklagte verzichtet nach Rücksprache mit seinem Verteidiger auf Rechtsmittel. Staatsanwalt Christoph Stadler gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.