Hetze gegen Ausländer als Sozialschmarotzer

Nicht rechtskräftige Geldstrafe wegen Verhetzung für unbescholtenen Angeklagten, der nach Ansicht der Richterin in sozialen Medien zu Hass auf Geflüchtete angestachelt hat.
Wegen der Vergehen der Verhetzung wurde der unbescholtene Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz mit dem geringen Einkommen am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig, denn der Verteidiger meldete volle Berufung wegen Schuld, Nichtigkeit und Strafe an. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.
Der Angeklagte teilte nach den gerichtlichen Feststellungen 2020 und 2021 in sozialen Medien auf seinem Profil bei Facebook und Telegram Bilder mit rassistischen Äußerungen. Demnach wurden dabei Geflüchtete vor allem als Sozialschmarotzer dargestellt.
“Keinen Cent eingezahlt”
Der Angeklagte beklagte sich dem Urteil zufolge in seinen Postings darüber, dass Geflüchtete in Österreich Sozialleistungen beziehen würden, ohne hierzulande einen Cent eingezahlt zu haben. Ausländer würden von der öffentlichen Hand viel Geld erhalten, oft mehr als Inländer. Zudem soll sich der Angeklagte auch auf andere Weise rassistisch über Ausländer in Österreich geäußert haben, speziell über dunkelhäutige Menschen.
Verteidiger beantragte Freispruch
Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft wird dem Angeklagten vorgeworfen, seine öffentlichen Beschimpfungen seien dazu geeignet, Ausländer verächtlich zu machen und herabzusetzen. Richterin Pfeifer vertrat aber die Ansicht, dass der Angeklagte darüber hinaus auch zu Hass auf Ausländer aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse angestachelt habe. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch, denn der Tatbestand der Verhetzung sei nicht erfüllt. Bei den Postings würde es sich nur um Unmutsäußerungen handeln. Der Angeklagte habe User lediglich zum Nachdenken über Ungerechtigkeiten im Sozialsystem anregen wollen. Er habe keinen Vorsatz gehabt, Ausländer herabzuwürdigen oder zu Hass auf sie anzustacheln.
Die Gerichtsverhandlung fand in Abwesenheit des Angeklagten statt. Die Voraussetzungen dafür lagen vor: Er wurde von der Polizei einvernommen, die Ladung zur Verhandlung wurde ihm zugestellt, angeklagt waren bloß Vergehen und kein Verbrechen.
Unentschuldigt
Der Angeklagte erschien unentschuldigt nicht zum Prozess. Schon den ersten Gerichtstermin im Mai hatte er nicht wahrgenommen.