Alkoholisierte Kundin beschimpfte dem Urteil zufolge in Supermarkt ausländischen Kassier rassistisch. Weil Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, wurde Gefängnisstrafe verhängt.
Berufungsgericht bestätigte Geldstrafe wegen Verhetzung: Angeklagter hetzte in sozialen Medien gegen Geflüchtete, die in Österreich Sozialschmarotzer seien.
Argentinier teilte auf Instagram ein Video von Argentiniens Feierlichkeiten
nach Sieg bei Copa America und beleidigte französische Spieler afrikanischer Herkunft.
Nicht rechtskräftige Geldstrafe wegen Verhetzung für unbescholtenen Angeklagten, der nach Ansicht der Richterin in sozialen Medien zu Hass auf Geflüchtete angestachelt hat.
In Deutschland ist die Zahl der antisemitischen Übergriffe sprunghaft angestiegen. Vor allem religiöse Repräsentanten geraten ins Visier von Gewalttätern.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster