Im Netz gegen Ausländer gehetzt: Verurteilung bestätigt

Berufungsgericht bestätigte Geldstrafe wegen Verhetzung: Angeklagter hetzte in sozialen Medien gegen Geflüchtete, die in Österreich Sozialschmarotzer seien.
Wegen der Vergehen der Verhetzung wurde der unbescholtene Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz mit dem geringen Einkommen im Juni 2024 am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Urteil nun rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer wurde nun im Berufungsverfahren bestätigt. Das Innsbrucker Oberlandesgericht gab weder der Berufung des 57-jährigen Angeklagten noch der Berufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge.
Das Urteil ist damit nun rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.
Bilder mit rassistischen Äußerungen
Der Angeklagte teilte nach den gerichtlichen Feststellungen 2020 und 2021 in sozialen Medien auf seinem Profil bei Facebook und Telegram Bilder mit rassistischen Äußerungen. Demnach wurden dabei Geflüchtete vor allem als Sozialschmarotzer dargestellt.
Der Angeklagte beklagte sich dem Urteil zufolge in seinen Postings darüber, dass Geflüchtete in Österreich Sozialleistungen beziehen würden, ohne hierzulande einen Cent eingezahlt zu haben. Ausländer würden von der öffentlichen Hand viel Geld erhalten, oft mehr als Inländer.
Zudem äußerte sich der Angeklagte auch auf andere Weise rassistisch über Ausländer in Österreich, speziell über dunkelhäutige Menschen.
Lediglich zum Nachdenken anregen wollen
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, seine öffentlichen Beschimpfungen seien dazu geeignet, Ausländer verächtlich zu machen und herabzusetzen. Richterin Pfeifer vertrat aber die Ansicht, dass der Angeklagte darüber hinaus auch zu Hass auf Ausländer aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse aufgestachelt hat.
Der Verteidiger beantragte einen Freispruch. Denn der Tatbestand der Verhetzung sei nicht erfüllt. Bei den Postings würde es sich nur um Unmutsäußerungen handeln. Der Angeklagte habe User lediglich zum Nachdenken über Ungerechtigkeiten im Sozialsystem anregen wollen. Er habe keinen Vorsatz gehabt, Ausländer herabzuwürdigen oder zu Hass auf sie anzustacheln.
Die Verhandlung in Feldkirch fand in Abwesenheit des Angeklagten statt. Die Voraussetzungen dafür lagen vor: Er wurde von der Polizei einvernommen; die Ladung zur Verhandlung wurde ihm zugestellt; angeklagt waren bloß Vergehen und kein Verbrechen. Der Angeklagte erschien unentschuldigt nicht zum Prozess. Schon den ersten Gerichtstermin im Mai 2024 hatte er nicht wahrgenommen.