Vorarlberg

Gefängnisstrafe nach Hetze gegen Ausländer

06.08.2025 • 14:34 Uhr
Gefängnisstrafe nach Hetze gegen Ausländer
Richter Dietmar Nußbaumer ordnete Bewährungshilfe für den Angeklagten an. Hartinger/Canva

Vorbestrafter 58-Jähriger schrieb auf seiner Facebookseite Herabwürdigendes gegen Migranten und stachelte zum Hass gegen sie an. Urteil wegen Verhetzung rechtskräftig.

Wegen des Vergehens der Verhetzung wurde der mit 17 Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, vom Arbeitslosen zu verbüßende Teil drei Monate. 15 Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Sein Smartphone, mit dem er die Straftat verübt hat, wurde für konfisziert erklärt und geht damit ins Eigentum der Republik über. Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer, mit dem der von Martin Kloser verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden waren, ist rechtskräftig.  Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Öffentlich zu Hass aufgefordert

Nach den gerichtlichen Feststellungen schrieb der Angeklagte am 1. März auf seinem Handy in seiner öffentlichen Facebookseite, Migranten müssten weg aus Österreich. Dabei bezeichnete er Migranten mit einem Schimpfwort.

Damit forderte der Angeklagte dem Urteil zufolge öffentlich vor vielen Menschen und noch dazu in einem sozialen Medium zu Hass gegen Ausländer auf und würdigte sie herab.

“Dummheit gewesen”

Der 58-Jährige kommentierte auf strafbare Weise ein Video, das er auf seiner Facebookseite teilte. Auf dem Video soll ein tätlicher Angriff eines Mandanten vor einem Geschäft im Bezirk Feldkirch auf einen Österreicher zu sehen sein.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Was er geschrieben habe, sei eine Dummheit gewesen. Er habe sich als Familienvater darüber aufgeregt, was derzeit auf der Welt alles passiere. Er unterziehe sich weiterhin einer Antigewaltberatung. Bei der Strafbemessung bitte er um Nachsicht.

17 Vorstrafen

Der Richter sah davon ab, den Angeklagten auch 13 Monate auf zwei offenen Vorstrafen wegen schweren Betrugs und Körperverletzung absitzen zu lassen. Wegen der 17 Vorstrafen habe eine teilbedingte Freiheitsstrafe verhängt werden müssen, sagte Richter Nußbaumer. Er ordnete Bewährungshilfe an. Auch deswegen sei dem Angeklagten eine zur Gänze zu verbüßende Haftstrafe erspart geblieben.

Es sei ein Unterschied, ob die Abschiebung des angeblich gewalttätigen Ausländers gefordert werde oder die Abschiebung aller Migranten, merkte der Richter an. Um seinen Mandanten vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren, wäre statt eines Rechtsanwalts ein Wunderheiler notwendig gewesen, sagte Verteidiger Kloser in seinem Schlussplädoyer.