Rassismus: Fußballfan dennoch freigesprochen

Keine Verhetzung, weil geistig eingeschränkter Angeklagter dem Urteil zufolge nicht wusste, was er tat.
Vom Vorwurf der Verhetzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Nach den gerichtlichen Feststellungen rief der angeklagte Zuschauer am 1. März im Bregenzer Stadion beim österreichischen Zweitliga-Fußballspiel zwischen Schwarz-Weiß Bregenz gegen Liefering nach dem Ausschluss eines afrikanischen Gästespielers in der 90. Minute eine die Hautfarbe betreffende Beleidigung aufs Spielfeld.
Geistig Eingeschränkt
Damit wurde nach Ansicht des Richters objektiv der Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Demnach fehlte es aber an der subjektiven Tatseite und damit am Vorsatz. Denn der geistig eingeschränkte 42-Jährige habe gar nicht gewusst, was der Begriff bedeute, sagte Wehinger in seiner Urteilsbegründung. Der Arbeiter aus dem Bezirk Bregenz habe eine Erwachsenenvertreterin und sich von der aufgeheizten Stimmung nach einem Foul des Afrikaners von anderen Zuschauern mitreißen lassen.
Ein Freispruch hätte auch deshalb erfolgen müssen, weil mit weniger als 150 Zuhörern in Rufweite keine breite Öffentlichkeit für eine Verhetzung gegeben gewesen sei, so der Strafrichter. Ein Schuldspruch wegen Beleidigung sei nicht möglich gewesen, weil der rassistisch beleidigte Spieler keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt habe.
Wegen der rassistischen Beleidigung weigerte sich die Salzburger Mannschaft beim Spielstand von 2:0 für Bregenz das Spiel fortzusetzen. Die Bundesliga wertete daraufhin die Partie mit 3:0 für Bregenz.
Nicht in Ordnung
Was der Angeklagte gerufen habe, sei nicht in Ordnung, sagte Richter Wehinger. Beim nächsten Mal könne er nicht mehr behaupten, nicht zu wissen, dass seine Wortwahl beleidigend sei.
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Er sagte, er habe eine andere Formulierung verwendet – in der kam der beleidigende Begriff aber ebenfalls vor.