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Vorbestrafter Gewalttäter muss Haftstrafe verbüßen

12.11.2025 • 12:37 Uhr
Gewalt

Gefängnis für einschlägig vorbestraften 38-Jährigen, auch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Der Schuldspruch umfasste sechs Delikte: Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, gefährlicher Drohung, Betrugs, Körperverletzung und versuchter Nötigung wurde der mit zehn Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der angeklagte Untersuchungshäftling und Staatsanwältin Lisa Pfeifer nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre Gefängnis.

Mehrere Delikte

Der Strafrichter ging von diesen Sachverhalten bei verschiedenen Vorfällen aus: Der Angeklagte drohte am 7. September in Bregenz einem Polizisten während dessen Amtshandlung mehrmals damit, ihn umzubringen. Am 28. September verletzte der angeklagte 38-Jährige in Bregenz einen 27-Jährigen mit Schlägen ins Gesicht leicht. Und drohte ihm für den Fall einer Anzeige mit dem Umbringen. Danach einschreitenden Polizisten versuchte sich der Angeklagte zu widersetzen, mit einem Schlag mit dem Ellbogen und Todesdrohungen. Zudem beleidigte er Polizisten als kleine Bastarde. Des Weiteren beging der Angeklagte einen Betrug. Indem er den Kauf der türkischen Pizza Lahmacun nicht bezahlte.

Eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit

Mildernd gewertet wurde die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des berauschten Angeklagten. Erschwerend wirkten sich die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen aus. Fast alle der zehn Vorstrafen seien wegen ähnlicher Vorfälle erfolgt, so der Richter. Der 38-Jährige wurde am 12. Oktober festgenommen und befindet sich in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft.

Der verletzte und bedrohte 27-Jährige verzichtete auf Schmerzengeld. Der Zeuge aus Hohenems erschien unentschuldigt nicht zur Gerichtsverhandlung. Der arbeitslose Südeuropäer musste von der Polizei zum Landesgericht gefahren werden.