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Aus Rache ins Gesäß gestochen: Haftstrafe

18.11.2025 • 10:52 Uhr
Aus Rache ins Gesäß gestochen: Haftstrafe
Der Angeklagte habe einem 25-Jährigen mit einem Küchenmesser eine 2,5 Zentimeter lange und 4 Zentimeter tiefe Wunde zugefügt. Symbolfoto: Hartinger (2), Canva

28-jähriger Afghane verletzte 20-jährigen Afghanen leicht. Mehrere Jahre Gefängnis für rückfälligen Vorbestraften.

Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommt ein Jahr Haft aus einer offenen einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe vier Jahre Gefängnis. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem Opfer 500 Euro zu bezahlen.

Erhöhter Strafrahmen

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Anna-Katharina Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Richard Gschwenter einverstanden waren, ist rechtskräftig. Wegen einschlägiger früherer Haftstrafen und der Verwendung einer Waffe erhöhte sich der Strafrahmen für den Rückfalltäter auf 2 bis 15 Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der 28-jährige Afghane am 8. März in einer Unterkunft in Tschagguns mit einem Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge mit zwei Attacken einen 25-jährigen Afghanen absichtlich schwer zu verletzen. Demnach wich der Attackierte dem in Gesichtshöhe erfolgten ersten Stich aus. Der zweite Stich verletzte ihn am Gesäß leicht. Die Wunde war 2,5 cm lang und 4 cm tief.

Aus Rache zugestochen

Der Angeklagte gab den zweiten Stich zu. Er sagte, er habe seinen afghanischen Landsmann nur leicht verletzen wollen. Er habe aus Rache dafür zugestochen, dass der 25-Jährige früher zusammen mit zwei anderen Männern versucht habe ihn zu vergewaltigen. Die Staatsanwaltschaft habe das Strafverfahren gegen die Beschuldigten aber eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft klagte die Messerattacken zunächst nur als versuchte schwere Körperverletzung mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft an. Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte jedoch das Unzuständigkeitsurteil einer Richterin des Landesgerichts.