,,Fass’, fass’!“: Hund biss aber nicht zu

Hundehalter versuchte seinen Hund auf anderen Hundehalter zu hetzen. Bedingte Haftstrafe und unbedingte Geldstrafe für vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Drohung.
Wegen gefährlicher Drohung wurde der mit neun Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richterin Lea Gabriel ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil er aber keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Philipp Höfle verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.
Zum Glück nicht zugebissen
Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der angeklagte Hundehalter, am 7. Jänner in Feldkirch auf der Straße seinen Hund auf einen anderen Hundehalter zu hetzen. ,,Fass“, fass!“, befahl der 39-Jährige demnach seinem Hund. Der Hund befolgte den Befehl aber nicht und biss den 65-Jährigen zum Glück nicht. Die Richterin wertete den Vorfall als gefährliche Drohung mit einer Körperverletzung durch den Hund. Sie hielt die belastenden Angaben des als Zeugen aussagenden anderen Hundehalters für glaubwürdig.
Der 65-jährige Zeuge sagte, im Streit um das Vermeiden von Kontakt zwischen den beiden Hunden habe der Angeklagte ihm einen Stoß versetzt. Daraufhin habe er den Angeklagten am Kragen gepackt. Dann habe der Angeklagte seinem Hund befohlen, ihn zu beißen. Zudem habe der Angeklagte zu ihm gesagt, niemand greife ihn ungestraft an.
Angeklagter beantragte Freispruch
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Er habe den anderen Hundehalter gefragt, ob sein Hund mit dem anderen Hund Kontakt aufnehmen dürfe. Der Pensionist habe das aber mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sein Hund ängstlich sei. Dann habe der andere Hundehalter ihn gestoßen und seine Jacke beschädigt. Er habe seinem Hund nicht befohlen, zuzubeißen.
Trotz der vielen Vorstrafen müsse der Angeklagte nicht ins Gefängnis, sagte die Richterin. Denn er sei zwischen 2012 und 2024 nie verurteilt worden. Zudem sah die Strafrichterin davon ab, den Angeklagten drei offene Haftmonate aus einer Vorstrafe wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verbüßen zu lassen. „Ich bin froh, dass ich nicht hocken muss“, sagte der frühpensionierte Angeklagte am Ende der Gerichtsverhandlung.