Auf fremdes Auto mehrfach eingetreten

Betrunkener beschädigte geparkten Pkw einer Lokalbesucherin schwer. Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen.
Wegen schwerer Sachbeschädigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4200 Euro (300 Tagessätze zu je 14 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2100 Euro. Die anderen 2100 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Schadenersatz hat der Angeklagte der geschädigten Autobesitzerin 8428,22 Euro zu bezahlen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Lea Gabriel ist nicht rechtskräftig, obwohl der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle mit der Entscheidung einverstanden waren. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deswegen automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.
Nach Ansicht der Richterin beschädigte der Angeklagte in der Nacht auf 31. Mai in Dornbirn auf dem Parkplatz einer Bar ein fremdes Auto ohne ersichtlichen Grund schwer. Demnach trat und schlug der betrunkene 21-Jährige mehrfach auf den abgestellten Pkw einer ihm unbekannten Barbesucherin ein. Die Reparaturkosten beim Fahrzeug belaufen sich auf 8428,22 Euro.
Belastende Angaben von Tatzeugen
Die Strafrichterin stützte ihren Schuldspruch auf die belastenden Angaben von drei Tatzeugen. Die Zeugen gaben an, gesehen zu haben, dass der Angeklagte auf das abgestellte Auto eintrat und einschlug.
Vorwurf bestritten
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf: Er habe die ihm angelastete Tat nicht begangen. Er habe sich im Lokal befunden und dort zusammen mit Begleitern Bier getrunken, gab der Kroate vor Gericht zu Protokoll. Ein Zeuge sagte, der Angeklagte sei schwer betrunken auf dem Parkplatz gelegen. Das sei nicht wahr, erwiderte der Angeklagte.
Der ledige Arbeiter darf die Geldstrafe in monatlichen Raten von 175 Euro abzahlen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.