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Vater und Sohn als Gewalttäter bestraft

17.11.2025 • 14:04 Uhr
Gewalt

Die beiden Angeklagten attackierten einen betrunkenen Fußgänger, der dadurch leicht verletzt wurde. Kombinierte Strafe für vorbestraften Sohn, Diversion für Vater.

Der 29-jährige Zweitangeklagte brachte nach den gerichtlichen Feststellungen den betrunkenen Fußgänger in der Nacht auf 8. Februar in Mellau mit einem Faustschlag zu Boden. Dem Urteil zufolge brach der Bregenzerwälder zumindest mit einem weiteren Faustschlag dem auf der Straße liegenden Slowaken die Nase und verletzte ihn dadurch leicht. Der 53-jährige Vater des Zweitangeklagten versetzte dem auf der Straße liegenden 36-Jährigen nach Ansicht der Richter einen Tritt gegen den Oberkörper und versuchte, ihn so schwer zu verletzen.

Wegen versuchter schwerer Körperverletzung wurde der mit einer Vorstrafe belastete 29-Jährige am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld bezahlte der Zweitangeklagte dem Verletzten schon während der Gerichtsverhandlung 1000 Euro.

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil, mit dem der von Martin Mennel verteidigte Zweitangeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft. Dem unbescholtenen und Verantwortung für sein Fehlverhalten einräumenden, 53-jährigen Erstangeklagten wurde eine Diversion mit einer Geldbuße von 4000 Euro gewährt. Der Erstangeklagte und der Staatsanwalt waren damit einverstanden. Wenn der Unternehmer den Betrag beim Gericht einzahlt, wird das Strafverfahren ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden.

Die Angeklagten konnten nach eigenen Angaben in ihrem Auto nicht am Slowaken vorbeifahren, weil der betrunkene Fußgänger mitten auf der Straße gegangen sei. Danach entwickelte sich eine gewalttätige Auseinandersetzung.

Der Fußgänger habe den 53-Jährigen nur gestoßen. Deshalb habe der 29-Jährige nicht in Notwehr oder Nothilfe zugeschlagen, sagte Richter Alexander Wehinger als Vorsitzender des Schöffensenats. In Notwehr habe sich der Fußgänger danach gewehrt.

Angeklagt war der 29-Jährige wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis. Der Schöffensenat ging aber von keiner Absichtlichkeit aus und konnte nicht alle Verletzungen des 36-Jährigen den Angeklagten zuordnen.