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Ehefrau vergewaltigt: Dreieinhalb Jahre Haft

30.05.2023 • 18:55 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Das Landesgericht in Feldkirch <span class="copyright">APA/JOCHEN HOFER</span>
Das Landesgericht in Feldkirch APA/JOCHEN HOFER

Unbescholtener 44-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter Gattin zwei Mal, nötigte sie sexuell und bedrohte sie nach der Scheidung.

Wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, Nötigung und versuchter Nötigung wurde der unbescholtene 44-Jährige aus dem Unterland am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzensgeld hat er seiner Ex-Frau 4000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Teilschmerzensgeld an. Staatsanwalt Philipp Höfle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nun entscheidet zunächst der Oberste Gerichtshof über die Nichtigkeitsbeschwerde.

Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Richter seine Gattin im Schlafzimmer zwei Mal vergewaltigt, zuerst im Dezember 2018 und dann im April 2019. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat er sie ab Jänner 2019 zwei Mal mit der Drohung, sie wieder zu vergewaltigen, dazu genötigt, ihn mit ihrer Hand sexuell zu befriedigen.

Drohungen nach Scheidung

Nach der im Juli 2019 erfolgten Scheidung wollte der Türke laut Urteil im September 2019 mit Drohungen erreichen, dass seine Ex-Frau den Kontakt zu ihrem neuen Freund abbricht und ihn nicht heiratet. So soll er angekündigt haben, sonst sie und ihn umzubringen, ihre Wohnung und ihr Auto anzuzünden.

Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben der Ex-Gattin des Angeklagten für glaubwürdig. Dass die Mutter von zwei Kindern aus Rücksicht auf das Familienwohl die angeklagten Vergewaltigungen nicht gleich angezeigt habe, sei verständlich, sagte der vorsitzende Richter Martin Mitteregger.

Antrag auf Freispruch

Der von David Kricker verteidigte Angeklagte beantragte einen Freispruch. Sex mit seiner Frau sei stets einvernehmlich gewesen. Selbst nach der Scheidung hätten sie einmal miteinander geschlafen. Wegen seiner schweren Armverletzung wäre er zu einer Vergewaltigung körperlich gar nicht in der Lage gewesen, gab der Untersuchungshäftling zu Protokoll. Zu den angeklagten Tatzeiten habe der Angeklagte aber noch gearbeitet und erst später seinen Krankenstand angetreten, merkte dazu Richter Mitteregger an. Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt seit 1.1.2020 zwei bis zehn Jahre Gefängnis. Zur Anwendung gelangte aber die frühere Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Haft, weil sich die vom Gericht angenommenen Vergewaltigungen vor der Anhebung der Mindeststrafe ereigneten.