Verurteilt: Aggressiver Täter machte vier Mädchen zum Opfer

Körperverletzung, versuchte Nötigung, sexuelle Belästigung: Geldstrafe für vorbestraften, eingeschränkt zurechnungsfähigen 18-Jährigen, der Antigewalttraining fortsetzen muss.
Vier Mädchen wurden nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen September 2023 und März 2024 bei vier Vorfällen offenbar ohne erkennbaren Grund Opfer des aggressiven und übergriffigen 18-Jährigen.
Demnach schlug der Angeklagte einer dadurch verletzten Jugendlichen in die Rippen zog und es an den Haaren. Auch bei einem anderen Mädchen zerrte er an den Haaren. Ein Mädchen versuchte er mit körperlicher Gewalt am Weggehen zu hindern. Und im März griff der junge Erwachsene im Zug einer jugendlichen Mitreisenden zwischen die Beine und berührte ihren Intimbereich.
Urteil gefällt
Wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung und sexueller Belästigung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 360 Euro. Die anderen 360 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Der Angeklagte hat vor, während der Bewährungszeit Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und das begonnene Antigewalttraining fortzusetzen. Als Teilschmerzengeld hat er dem durch die Schläge verletzten Mädchen 500 Euro zu bezahlen.
Das milde Urteil, mit dem der von Serkan Akman verteidigte Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen. Richter Martin Mitteregger sah davon ab, den Angeklagten den bedingt gewährten Teil der wegen sexueller Belästigung ergangenen Geldstrafe aus der Vorstrafe bezahlen zu lassen. Dazu wurde die Bewährungszeit von drei auf fünf Jahre angehoben.
Die Faktoren des Urteils
Erschwerend wirkten sich die einschlägige Vorstrafe, das Vorliegen von mehreren Vergehen und der rasche Rückfall aus. Mildernd gewertet wurden das Teilgeständnis des sich nur an eine Tat erinnernden Angeklagten, der Versuch bei einem Delikt und die deutlich eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit wegen der intellektuellen Minderbegabung und der Verhaltensstörung.
Er hoffe, dass der Angeklagte auch dank der verordneten Betreuung zur Einsicht gelange, dass er trotz seiner psychischen Beeinträchtigung nicht nur Opfer, sondern eben auch Täter sei, sagte Richter Martin Mitteregger zum 18-Jährigen.