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Drei Vergewaltigungen: Acht Jahre Gefängnis

20.07.2024 • 16:00 Uhr
Prozess Kindesmissbrauch
Richterin Silke Sandholzer übersah das Verfahren und die Verurteilung eines wegen mehreren Sexualdelikten angeklagten Mannes. Hartinger

Unbescholtener 27-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter 20-Jährige und 17-Jährige, versuchte, 15-Jährigen zu vergewaltigten, und beging weitere Sexualdelikte.

Wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, sexueller Belästigung und pornografischer Darstellung Minderjähriger wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Als Teilschadenersatz hat der 27-jährige Nigerianer einem von Danijel Nikolic anwaltlich vertretenen Geschädigten 22.400 Euro zu bezahlen und einem weiteren Geschädigten 4000 Euro.

Details zum Urteil

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Claudia Lecher-Tedeschi verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich nicht auf 2 bis 10 Jahre Gefängnis, sondern erhöhte sich auf 5 bis 15 Jahre. Weil das Opfer der versuchten Vergewaltigung nach Ansicht der Richter im Sinne einer schweren Körperverletzung traumatisiert wurde.

Der Schöffensenat folgte der Argumentation von Staatsanwalt Hartmann, der von vier Opfern der Sexualstraftaten des Angeklagten sprach. Demnach wurden davon drei vergewaltigt. Nach den gerichtlichen Feststellungen vergewaltigte der Angeklagte in seiner Unterkunft in Dornbirn eine 20-Jährige und einen 17-Jährigen und versuchte, einen 15-Jährigen zu vergewaltigen.

Missbrauch und Erpressung von Jugendlichen

Dem Urteil zufolge mischte er der 20-Jährigen K.o-Tropfen in ihr Getränk und missbrauchte die bewusstlose junge Frau dann in seinem Bett schwer. Der Angeklagte filmte die Tat. Polizisten entdeckten das Video auf seinem Handy. Erst so wurde die Straftat bekannt. Die junge Frau brach zusammen, als sie mit dem Video konfrontiert wurde.

Drei männliche Jugendliche wurden nach Überzeugung des Senats zu Opfern des Nigerianers. Der Erwachsene bot ihnen demnach etwa kostenlose Haarschnitte oder Geld für sexuelle Handlungen an. Er belästigte Jugendliche bei Massagen sexuell und nahm von ihnen Nacktfotos auf, so die Richter.

Angeklagter behauptet Unschuld

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Der Schöffensenat hielt seine Angaben aber für widersprüchlich und konstruiert. Seine Schilderung, er habe einvernehmlichen Sex mit der keineswegs bewusstlosen 20-Jährigen gehabt, bezeichnete Richterin Sandholzer als haarsträubend. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit Juli 2023 in Feldkirch in Untersuchungshaft.