Rocker-Prozess: 3,5 Jahre für Vater, der Dealern half

Unbescholtener 66-Jähriger stellte laut Urteil sein Haus als Lager für Drogendeals des Sohnes zur Verfügung.
Wegen Suchtgifthandels, Vorbereitung von Suchtgifthandel, Geldwäscherei und Verstößen nach dem Waffengesetz wurde der unbescholtene 66-Jährige am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der von Clemens Achammer verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nach drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Vater unterstützt Drogengeschäfte
Nach den gerichtlichen Feststellungen stellte der Pensionist aus dem Bezirk Dornbirn seinem Sohn und einem weiteren mutmaßlichen Dealer vor Drogenverkäufen die Garage und Nebenräume seines Hauses zur vorübergehenden Aufbewahrung von einem Kilogramm Kokain und vier Kilogramm Marihuana zur Verfügung.
Zudem dienten nach Ansicht der Richter die Garage, Nebenräume und der Briefkasten des Hauses mit Zustimmung des Angeklagten als Aufbewahrungsorte für 135.200 Euro aus Drogengeschäften des Sohnes und des anderen Beschuldigten.
Verstoß gegen das Waffengesetz
Darüber hinaus verstieß der dazu geständige Familienvater dem Urteil zufolge etwa mit dem Besitz eines Revolvers und eines Schlagstocks gegen das Waffengesetz. Vom Vorwurf, unerlaubterweise weitere Waffen besessen zu haben, darunter ein Kalaschnikow-Maschinengewehr, wurde der Angeklagte freigesprochen.
Der Schöffensenat stützte seinen Schuldspruch vor allem auf die Auswertung von Chatnachrichten seines Sohnes mit anderen mutmaßlichen Dealern über vermeintlich überwachungssichere Kryptohandys.
Rolle in Drogenbande mildernd berücksichtigt
Bei der Strafbemessung sei auch die untergeordnete Rolle des unbescholtenen Angeklagten mildernd berücksichtigt worden, sagte Richterin Wackerle. Er sei der wohl kleinste Fisch in einer mutmaßlichen Drogenbande, der auch Mitglieder des Motorradclubs Hells Angels in Vorarlberg angehört haben sollen.