Jugendlicher tritt Polizist und entgeht Gefängnis: Diversion statt Zelle

60 Arbeitsstunden als Sanktion für unbescholtenen 16-Jährigen, der einem Polizisten zwei Tritte versetzte.
Ausnahmsweise wurde dem wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung an einem Beamten Angeklagten eine Diversion gewährt. Weil es sich bei ihm um einen unbescholtenen und geständigen Jugendlichen handle und daher keine schwere Schuld vorliege, wie Richter Philipp Plattner erläuterte.
Wenn der 16-Jährige innerhalb von sechs Monaten kostenlos 60 gemeinnützige Arbeitsstunden verrichtet, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden, beschloss der Strafrichter in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der von Sascha Lumper verteidigte Angeklagte war mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Staatsanwältin Karin Krehn nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Unterländer konnte sich nach den gerichtlichen Feststellungen am 9. Juli nicht ausweisen und wollte sich nicht auf die zuständige Polizeiinspektion bringen lassen. Der Schüler versetzte einem einschreitenden Polizisten zwei Tritte. Der Beamte wurde getroffen, blieb aber unverletzt.
Lehrer hatten die Polizei gerufen, weil der auf einer Sitzbank Alkohol trinkende Jugendliche Schüler angepöbelt haben soll.
Gemeinnützige Arbeit statt Geldstrafe
Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen für den Jugendlichen bis zu eineinhalb Jahre Gefängnis betragen. Der Unbescholtene hätte bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Die Geldstrafe des Schülers hätte aber wohl ohnehin seine Mutter bezahlt, meinte Richter Plattner. Deshalb sei eine Diversion mit gemeinnütziger Gratisarbeit sinnvoller.
Ein erwachsener Angeklagter wäre nicht mit einer Diversion davongekommen, merkte der neue Strafrichter des Landesgerichts an. Weil Polizisten geschützt werden müssten. Bei jugendlichen Angeklagten aber sehe der Gesetzgeber bei der Sanktionierung keine Rücksicht auf die Abschreckung der Allgemeinheit vor.