Vergewaltigt und zu Abtreibung gezwungen

15.01.2025 • 18:21 Uhr
Prozess, Vergewaltigung, verpixelt
Der Angeklagte wurde wegen schwerer Vergehen zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Hartinger

Mehrjährige Gefängnisstrafe für unbescholtenen 44-Jährigen: Der Rumäne übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt gegen seine (ehemalige) Frau aus.

Wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung, schwerer Nötigung, versuchter schwerer Nötigung, Nötigung und Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 44-Jährige seiner geschiedenen Frau 7000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Der Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Gefängnis.

Jahrelanges Martyrium

Die Frau des Angeklagten habe ein jahrelanges Martyrium erlitten, sagte Richterin Wurzinger in ihrer Urteilsbegründung. Der angeklagte Rumäne habe die Rumänin im Bezirk Bludenz über Jahre hinweg physisch und psychisch misshandelt, während der Ehe und auch danach noch.

Der Rumäne lockte nach den gerichtlichen Feststellungen nach der Scheidung seine Ex-Gattin im Herbst 2023 in einen Fahrradraum und vergewaltigte sie dort. Zudem versuchte er mit Drohungen sie dazu zu zwingen, darüber Stillschweigen zu bewahren.

Demnach zwang der Mann seine Frau während der Ehe zur Abtreibung in der dritten Schwangerschaft, mit angedrohten Schlägen und der Androhung der Entführung der beiden gemeinsamen Kinder nach Rumänien.

Entführung der Kinder angedroht

Dem Urteil zufolge schlug und schüttelte der Angeklagte seine Gattin über Jahre hinweg immer wieder und übte so fortgesetzt Gewalt gegen sie aus.

Des Weiteren versuchte der Angeklagte nach Ansicht der Richter nach der einvernehmlichen Scheidung seine Ex-Gattin zur Rückkehr zu ihm zu bewegen, wieder mit der angedrohten Entführung der Kinder sowie angedrohten Schlägen und Schlägen, durch die sie leicht verletzt wurde.

Nicht verhandelt wurde über die Vorwürfe, der Angeklagte habe seine Ex-Frau mit einer brennenden Zigarette und Messerstichen in den Bauch verletzt.

Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben der Rumänin für eindrücklich und glaubwürdig, in Übereinstimmung mit anderen Beweisergebnissen, wie etwa einem Ambulanzblatt des Landeskrankenhauses Bludenz.

Freispruch beantragt

Der im Oktober 2024 verhaftete Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Martin Mahrer beantragte einen Freispruch. Der Wiener Anwalt sagte, die Belastungszeugin habe psychische Probleme und belaste seinen Mandanten deshalb zu Unrecht.