Streit in Gefängniszelle: Häftling erneut verurteilt

Bereits in Haft muss sich ein 25-Jähriger erneut vor Gericht verantworten. Nach einem Konflikt mit einem anderen Sträfling habe er begünstigend für diesen ausgesagt.
Er habe einfach keinen Wirbel gewollt. Darum habe er gesagt, das nichts passiert sei. So erzählt es der 25-jährige Angeklagte. Er wirkt nervlich angeschlagen, redet immer wieder laut und schnell. Als er seine Version der Geschehnisse erzählt, wird schnell klar: Seine frühere Aussage war falsch.
Streit in Gefängniszelle
Sein Mitinsasse in der Gefängniszelle wollte laut dem Angeklagten beten. Auf die Bitte ein Fenster zu öffnen, sei der Mitinsasse aggressiv geworden. Ein Wortwechsel, der Angeklagte kassierte einen Faustschlag. Er drückte den Notfallknopf.
Doch bei der späteren Zeugeneinvernahme erzählte er nichts vom Faustschlag. Nun wird ihm vorgeworfen, den anderen Mann absichtlich begünstigt zu haben. Der Angeklagte meint, er habe einfach nur schnellstmöglich aus dem Gefängnis gewollt. Darum habe er es nicht erzählt.
Die Frage der falschen Beweisaussage erscheint somit für alle Anwesenden geklärt. Jedoch bleibt die Frage der Begünstigung zentral.
Neuerliche Haftstrafe
Richterin Verena Wackerle sprach den Angeklagten der falschen Beweisaussage schuldig, jedoch für die Begünstigung frei. Der 25-Jährige sei eine “ehrliche Haut”, habe glaubhaft nur keinen Ärger mehr gewollt. Dennoch handelt es sich um eine falsche Beweisaussage, die er nicht hätte machen dürfen.
Er erhält eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Erschwerend wirken der rasche Rückfall und die Tat während laufender Probezeiten. Es kommt jedoch nicht zu einem Widerruf der Bewährung für drei Haftstrafen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.