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Wollte sich Respekt verschaffen: Mann nach Messerstichen verurteilt

10.02.2026 • 10:54 Uhr
Wollte sich Respekt verschaffen: Mann nach Messerstichen verurteilt
Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. NEUE/Frick

Ein 19-Jähriger sitzt vor Gericht, weil er mehrfach auf einen anderen Mann mit dem Messer eingestochen hat. Vorausgegangen war ein Streit um eine Jacke.

Der 19-jährige Angeklagte und das Opfer sollen sich auf einem Friedhof getroffen haben. Sie hatten weitere Freunde dabei. Ein Streit um eine Jacke hätte geklärt werden sollen. Die Situation eskalierte, der Angeklagte stach seinem Gegenüber in den Oberschenkel. Als dieses am Boden lag, habe er weitere Male zugestochen. Insgesamt erlitt das Opfer sechs Stichwunden, bis zu sechs Zentimeter tief. Der Vorwurf lautet auf absichtliche schwere Körperverletzung.

Respekt und psychische Probleme

Der junge Mann bekennt sich teilweise schuldig. Er habe zugestochen, sein Gegenüber aber nicht verletzen wollen. Er wollte ihm die Hose zerschneiden. Warum er das getan habe? Er habe psychische Probleme, leide an Einsamkeit. Mehrfach wiederholt er diese Worte auf Fragen. Richterin Sabrina Tagwercher macht deutlich: “Es hilft jetzt nicht das schönzureden.”

Schließlich stellt sich die Frage, warum es zu dem Treffen kam. Es sei nur um die Jacke gegangen. Doch in einem Nebensatz fällt ein weiteres Stichwort: Respekt. Staatsanwalt Simon Mathis fragt konkret nach, ob sich der Angeklagte Respekt verschaffen wollte. Der 19-Jährige bejaht. Der Staatsanwalt begründet später auch in seinen Schlussworten, dass dies die Absicht der Tat verdeutliche.

Zeugenaufmarsch und Entschuldigung

Neben dem Opfer sind die Begleiter beider Männer aus der Tatnacht als Zeugen geladen. Die Aussagen decken sich ausnahmslos. Es sei praktisch nicht zum Gespräch gekommen. Der Angeklagte habe direkt zugestochen, mehrfach ins linke und rechte Bein, insgesamt mindestens fünf Stiche.

Der Betroffene sagt ebenfalls aus. Als er den Gerichtssaal verlässt, ruft der Angeklagte. Er entschuldigt sich – doch sein Gegenüber nimmt diese Entschuldigung nicht an.

Das Urteil

Vor dem Schöffengericht wird der Angeklagte schuldig gesprochen. Die Tat sei unstrittig und es gebe keinen Grund das schönzureden. Der Schöffensenat sieht eine klare Absicht für die Tat. Die Verletzung gilt als schwer, weil sie sich über 24 Tage gesundheitsschädigend auswirkte.

Das Urteil beläuft sich auf zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon sind 16 Monate bedingt. Das von der Privatbeteiligtenvertretung beantragte Teilschmerzensgeld von 4500 Euro zuzüglich Zinsen wird ebenfalls zuerkannt. Mildernd wirken, dass der Angeklagte unbescholten und ein junger Erwachsener ist. Erschwerend wirkt, dass ein Vorsatz gegen Leib und Leben vorliegt. Das Teilgeständnis konnte nicht mildernd gewertet werden.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.