Betrug: Vier Jahre Haft für Hexe

Urteil rechtskräftig: Unbescholtene 57-Jährige betrog 12 Klienten, denen sie Heilung von Krankheiten versprach, um 478.000 Euro und das Land um 41.000 Euro an Sozialhilfe.
Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und betrügerischer Krida wurde die unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Als Schadenersatz hat die 57-Jährige zwölf geschädigten Klienten 478.000 Euro zurückzuzahlen und dem Land Vorarlberg 41.000 Euro an zu Unrecht bezogener Sozialhilfe.
Das Urteil, mit dem die von Gamze Eren verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft.
Hexerei: Rituale eingesetzt
Die Angeklagte aus dem Leiblachtal bezeichnete sich selbst als Hexe und seit 2020 mit einem Gewerbeschein als Wahrsagerin. Nach den gerichtlichen Feststellungen betrog sie von 2011 bis 2023 insgesamt 12 Klienten um 478.000 Euro. Demnach versprach sie ihnen ohne wirksame Gegenleistungen mit Ritualen Heilungen von Krankheiten und die Lösung von Problemen, wie etwa Eheproblemen. Teilweise redete sie nach Ansicht der Richter ihren Klienten Krankheiten ein und forderte zusätzliche Gelder zur Heilung der angeblichen Krankheiten.
Staatsanwaltschaft sieht Betrug
Die Angeklagte habe Verzweiflung, Schmerzen und Angst von zahlungswilligen Menschen schamlos ausgenutzt, sagte Staatsanwältin Manhart. Sie sei nicht nur eine skrupellose Betrügerin, sondern auch eine Sozialschmarotzerin, die dem Land 41.000 Euro an Sozialhilfe betrügerisch herausgelockt habe.
Schuldig gesprochen wurde die seit November 2023 inhaftierte Frau auch wegen betrügerischer Krida: Sie ließ sich während des anhängigen Ermittlungsverfahrens von einem Schuldner 1500 Euro auf ihr Haftkonto überweise und schädigte so Gläubiger.
“Besonders verwerflich”
Was die Betrügerin getan habe, sei besonders verwerflich, sagte Richter Theo Rümmele als Vorsitzender des Schöffensats. So habe die Angeklagte behauptet, Kinder von Klienten würden erkranken und ohne weitere Zahlungen an sie sterben. Dafür würden ihm die Worte fehlen.
Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig und sagte, sie habe zu viel Geld gefordert.
Einer 45-jährigen Schweizerin hat die Angeklagte 359.000 Euro zurückzuzahlen. Die Angestellte sagte, anfangs habe sie sich nur Hilfe für den Alkoholismus ihres Ehemann erhofft. Danach habe ihr die Angeklagte Krankheiten eingeredet. Letztlich habe sie sich doch zur Strafanzeige durchgerungen, obwohl sie Angst gehabt habe, Opfer der Magie der Hexe zu werden.