Im Zweifel Freispruch von Vergewaltigung

Schöffensenat nicht davon überzeugt, dass Vorbestrafter mit Pistole Prostituierte zum Sex gezwungen hat.
Von der angeklagten Vergewaltigung wurde der mit fünf Vorstrafen belastete verteidigte Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird dem im Bezirk Dornbirn lebenden Kosovaren vorgeworfen, er habe am 26. Februar in seiner Wohnung einer Prostituierten eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten und sie so zum Oralverkehr gezwungen. Demnach soll der Familienvater mit der 32-jährigen Rumänin 200 Euro für eine Stunde mit Geschlechtsverkehr vereinbart haben. Kurz vor dem Ablauf der Stunde soll er sie mit der Pistole bedroht und vergewaltigt haben.
Der von Clemens Achammer verteidigte Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Der Untersuchungshäftling gab zu Protokoll, er habe für Sex mit der Prostituierten bezahlt und sie weder bedroht noch vergewaltigt.
Widersprüchliche Aussagen führen zu Freispruch
Richterin Pfeifer begründete den im Zweifel ergangenen Freispruch so: Die Angaben des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers seien nicht glaubwürdig genug gewesen. Der Beschuldigte und die Frau hätten vor der Polizei und vor Gericht widersprüchliche Angaben gemacht. So sei unklar geblieben, ob die Prostituierte dem Angeklagten die erhaltenen 200 Euro freiwillig zurückgeben habe oder nicht.
Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre Gefängnis betragen. Die auch wegen illegaler Prostitution nach Rumänien abgeschobene Rumänin wurde in der Gerichtsverhandlung per Zoomkonferenz befragt.
Der freigesprochene Angeklagte wurde nach zwei Monaten in Untersuchungshaft unmittelbar nach der Verhandlung in die Freiheit entlassen.