“Die Sache stinkt zum Himmel”

Während ihr verurteilter Ex-Lebensgefährte sich bereits in Haft befand, sagte 29-Jährige, sie und nicht er habe Drohung geschrieben. Danach wurde er sofort enthaftet und sie verurteilt.
Jetzt sieht es danach aus, als sei ein unschuldig Verurteilter im Gefängnis gesessen. Beteiligte aus der Justiz an den Gerichtsverfahren bezweifeln das zwar. Aber das sind die Fakten:
Im April 2024 wurde am Landesgericht Feldkirch ein mehrfach vorbestrafter 27-Jähriger wegen gefährlicher Drohung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der Unterländer im November 2023 mit einer Nachricht von seinem Instagramaccount einem Mann damit, ihn zu verprügeln.
Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte im September 2024 in der Berufungsverhandlung rechtskräftig das erstinstanzliche Urteil.
Haftantritt im Februar
Am 18. Februar 2025 trat der Verurteilte die Strafhaft an. Am 3. März ließ sich seine Ex-Lebensgefährtin von einem Notar ihre Darstellung beglaubigen, dass nicht der Verurteilte, sondern sie die Nachricht mit der gefährlichen Drohung verfasst habe.
Daraufhin stellte der Inhaftierte mit ihrer Aussage als neuem Beweismittel beim Landesgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens. Das Landesgericht gab am 6. März dem Wiederaufnahmeantrag statt.
18 Tage im Gefängnis
Am 8. März wurde der Strafgefangene enthaftet und in die Freiheit entlassen. Er verbrachte 18 Tage im Gefängnis und wird jetzt wohl dafür eine Haftentschädigung verlangen.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte die 29-jährige Ex-Lebensgefährtin wegen gefährlicher Drohung an. In der Hauptverhandlung am 8. April am Landesgericht bekannte sich die Angeklagte schuldig.
Ex-Lebensgefährtin bekennt sich schuldig
Wegen gefährlicher Drohung wurde über die unbescholtene Bezieherin von Karenzgeld eine Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 600 Euro.
Das Urteil, mit dem die Angeklagte und der Staatsanwalt einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Die Angeklagte sagte vor Gericht, sie habe die Nachricht mit der Gewaltandrohung auf dem Handy ihres Ex-Lebensgefährten geschrieben, in das sie auch ihre Sim-Karte eingelegt habe.
Die 29-Jährige gab an, sie übernehme keineswegs die Verantwortung für eine Straftat, die in Wirklichkeit der Vater eines ihrer Kinder begangen habe.
Die Richterin und der Staatsanwalt merkten an, die Sache stinke zum Himmel. Zumal sie erst während seiner Haftzeit ausgesagt habe.