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Acht Monate Haft für jungen Rückfalltäter

10.01.2024 • 13:13 Uhr
Strafrahmen für Angeklagten sind Null bis eineinhalb Jahre Gefängnis<span class="copyright">NEUE</span>
Strafrahmen für Angeklagten sind Null bis eineinhalb Jahre GefängnisNEUE

Vorbestrafter 16-Jähriger beging kurz nach Verurteilung Einbrüche und verletzte einen Busfahrer.

Wegen Einbruchsdiebstahls, Körperverletzung, falscher Zeugenaussage und Vortäuschung einer Straftat wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der 16-Jährige dem verletzten Busfahrer 360 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Edgar Veith verteidigte Untersuchungshäftling akzeptierte die Entscheidung, Staatsanwältin Clauda Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für den Jugendlichen belief sich auf null bis eineinhalb Jahre Gefängnis.

Der geständige Angeklagte hat im Bezirk Feldkirch fünf Diebstähle begangen, darunter auch Einbrüche. Betroffen davon war auch seine Großmutter. Zudem hat er in  Feldkirch einen Busfahrer attackiert und dabei verletzt. Darüber hinaus hat der Jugendliche als Zeuge vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet, Opfer einer Straftat geworden zu sein.

Bewährungszeit verlängert

Der Angeklagte wurde rasch rückfällig. Dreieinhalb Monate nach seiner Verurteilung vom Juli 2023 hat er wieder Straftaten begangen. Richter Martin Mitteregger sah davon ab, den 16-Jährigen nun auch jene zwölf Haftmonate verbüßen zu lassen, die ihm im Vorjahr bedingt nachgesehen worden sind. Dazu wurde die Bewährungszeit von drei auf fünf Jahre verlängert.

Mildernd wurde unter anderem die Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit durch den Drogenkonsum gewertet. Der 16-Jährige sagte, er wolle nach der Haftentlassung den Pflichtschulabschluss nachholen und eine Lehre absolvieren.

Richter Mitteregger stellte dem Angeklagten in Aussicht, nach der Hälfte der verbüßen Freiheitsstrafe vorzeitig das Gefängnis verlassen zu dürfen. Demnach wird der Jugendliche, der sich seit November 2023 in Untersuchungshaft befindet, wohl noch zwei Monate in der Justizanstalt Feldkirch bleiben müssen.