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„Casino-Klau“, ein Kilo Ketamin und ein „Kinder-Nazi“

20.09.2025 • 15:00 Uhr
„Casino-Klau“, ein Kilo Ketamin und ein „Kinder-Nazi“
Am Landesgericht geht es in der kommenden Woche wieder heiß her. Hartinger

In der kommenden Woche werden am Landesgericht Feldkirch wieder zahlreiche Verfahren abgewickelt – die Palette reicht von bewaffneten Raubüberfällen über Drogenhandel bis hin zu Wiederbetätigung.

Montag
Ein Verfahren befasst sich mit dem Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt in Verbindung mit Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Ein Mann (Jg. 1997) soll im Frühling 2025 in Feldkirch zwei Polizeibeamte bedroht und einen von ihnen zu verletzen versucht haben.

Ebenfalls am Montag verhandelt ein Schöffengericht gegen zwei Männer (Jg. 2003 und 1993), denen gegenseitige Körperverletzung vorgeworfen wird. Einer soll zudem eine Frau verletzt haben.

Ein drittes Verfahren dreht sich um den Verdacht auf Falschaussage. Ein Mann (Jg. 1991) soll im Mai 2025 in Lustenau als Zeuge falsch ausgesagt haben und später versucht haben, eine andere Person zu einer Falschaussage zu verleiten.

Am Nachmittag steht zudem ein Verfahren wegen Nötigung mit Körperverletzungsabsicht an. Zwei Männer (Jg. 1985 und 1983) sollen laut Anklage einen weiteren Mann durch Schläge und Einschüchterung zu einem Geständnis bewegen wollten.

Ein weiterer Fall betrifft Sachbeschädigung: Ein Mann (Jg. 1966) soll im Bezirk Bregenz ein Radargerät mit einem Fußtritt zerstört haben. Laut Anklage entstand ein Schaden von über 23.000 Euro.

Dienstag
Ein besonders heikler Fall betrifft einen Jugendlichen (Jg. 2010), der laut Anklage zwischen Herbst 2024 und Winter 2025 mehrfach den „Hitlergruß“ gezeigt sowie „Heil Hitler“ gerufen haben soll. Zudem veröffentlichte er ein Video mit verbotener Symbolik auf TikTok. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Schwurgerichtssaal statt.

Ein weiterer Fall betrifft einen Mann (Jg. 1983), der im Juni 2025 einen Polizeibeamten in Bregenz mit Gewalt bedroht haben soll. Er soll dabei die Fäuste geballt und Schläge angedroht haben.

Ebenfalls am Dienstag wird einem Mann (Jg. 1989) zur Last gelegt, seine Tochter durch Faustschläge und den Einsatz eines Stuhls verletzt zu haben.

Den Abschluss bildet ein Fall mutmaßlicher Suchtmitteldelikte: Ein Mann (Jg. 1992) soll im Mai 2025 knapp ein Kilogramm Ketamin aus dem Ausland eingeführt sowie Kokain und Cannabis konsumiert haben..

Mittwoch
Ein Schöffenverfahren gegen einen Mann (Jg. 1985) befasst sich mit einem bewaffneten Raubüberfall in einem Casino in Bregenz. Er soll unter Einsatz einer Schreckschusspistole mehrere Hundert Euro erbeutet haben.

Zuvor wird ein Prozess gegen drei Personen (Jg. 1971, 1982, 1992) fortgesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, sich gegenseitig verleumdet, bedroht und falsch ausgesagt zu haben – unter anderem im Rahmen eines früheren Strafverfahrens.

Am Nachmittag steht ein Mann (Jg. 2003) wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht. Er soll einen Mann in Bregenz mit der Faust niedergeschlagen und anschließend wiederholt ins Gesicht geschlagen haben.

Ein weiteres Verfahren betrifft den Vorwurf des Betrugs im Zusammenhang mit dem Erlös eines Immobilienverkaufs: Ein Mann (Jg. 1974) soll 52.000 Euro aus dem Verkauf einer Wohnung in Istanbul unterschlagen haben.

Zum Abschluss des Tages geht es um einen Mann (Jg. 1976), der laut Anklage einen PKW als Sichtschutz nutzte, um den Diebstahl von Münzen aus einer SB-Anlage zu ermöglichen.

Donnerstag
Ein Jugendlicher (Jg. 2007) steht wegen Besitzes von kindesmissbrauchsbezogenen Inhalten, gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung vor Gericht. Er soll andere Personen bedroht haben, sie würden „in fünf Tagen tot sein“, wenn sie nicht mit ihm sprächen.

Ein weiterer Fall betrifft eine Frau (Jg. 2004), die ihre eigene Schwester mit einem Mobiltelefon attackiert und eine weitere Person durch Haareziehen verletzt haben soll. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung.

Ein Mann (Jg. 1968) soll seine Nachbarin bedroht haben, weil sie einen Teppich über den Gartenzaun gehängt hatte. Ihm wird Nötigung vorgeworfen.

Am Nachmittag folgen weitere Körperverletzungsverfahren: Ein junger Mann (Jg. 2001) soll in Götzis eine Person mit mehreren Faustschlägen verletzt haben. Ein anderer Fall betrifft zwei Jugendliche (Jg. 2007 und 2005), die sich gegenseitig geschlagen haben sollen.

Zum Abschluss wird einem Mann (Jg. 1994) vorgeworfen, über 50 Online-Bestellungen mit unrechtmäßig verwendeten Kontodaten eines Essenslieferdienstes durchgeführt zu haben.

Freitag
Ein umfangreiches Finanzstrafverfahren bildet den Abschluss der Woche: Vier Angeklagte (Jg. 1975, 1982, 1970 und 1985) sollen zwischen 2016 und 2018 organisiert Abgaben hinterzogen haben. Der Prozess findet unter Leitung von Richter Theo Rümmele statt.

Die vorgestellten Strafverhandlungen stellen eine Auswahl dar. Es kann zu Änderungen im Zeitplan kommen und ­Prozesse können abberaumt werden. 

Jurisistische Bewertung

Mehrere der angesprochenen Verfahren betreffen Straftaten nach dem StGB, insbesondere:

§ 83 StGB (Körperverletzung)

§ 84 StGB (schwere Körperverletzung)

§ 107 StGB (gefährliche Drohung)

§ 146 f. StGB (Betrug)

§ 3g VerbotsG (Verwendung verbotener NS-Symbole)

§§ 27, 28 SMG (Suchtmittelhandel)

In den meisten Fällen handelt es sich um Erstverhandlungen. Bei gravierenden Tatvorwürfen (wie dem NS-Symbole-Prozess und dem Drogenimport) wird in Haftsachen verhandelt, was auf U-Haft hindeutet.

Die Strafdrohungen reichen – je nach Tatbestand – von Geldstrafen und kurzen Freiheitsstrafen (z.B. bei Drohung) bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen bei Wiederbetätigung oder schwerem Betrug. Eine besonders hohe Strafdrohung besteht bei gewerbsmäßigem Suchtgifthandel (bis zu 15 Jahre gem. § 28 SMG).

(NEUE am Sonntag)