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Zehn Jahre Haft für Ex-Polizist

02.04.2025 • 19:37 Uhr
Zehn Jahre Haft für Ex-Polizist
Im dreitägigen Schöffenprozess erging am Mittwochabend das Urteil. Hartinger

Ex-Polizist missbrauchte nach Ansicht der Richter zwei unmündige Töchter seines Sohnes. Zehn Jahre Gefängnis für unbescholtenen 76-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im dreitägigen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwochabend das Urteil: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, geschlechtlicher Nötigung, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung von Minderjährigen, gefährlicher Drohung und Vergehen nach dem Waffengesetz wurde der unbescholtene Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 76-jähriger Unterländer zwei von Olivia Lerch anwaltlich vertretenen Enkelinnen 11.700 bzw. 1800 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Zahlungsverpflichtungen an. Staatsanwältin Julia Berchtold nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit einer schweren Körperverletzung erhöhte Strafrahmen belief sich auf 5 bis 15 Jahre Gefängnis.

Nach den gerichtlichen Feststellungen missbrauchte der damalige Bundespolizist zwischen 2002 und 2006 seine damals acht bis zwölfjährigen Enkelin in seiner Dienstwohnung im Bregenzer Landespolizeikommando und im Urlaub auf Elba, davon in den letzten Jahren schwer. Demnach erlitt die Tochter seines Sohnes dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung.

Dem Urteil zufolge missbrauchte der zu den Tatzeiten pensionierte Kriminalreferent eines Bezirkspolizeikommandos 2010 auf Elba auch eine zweite Enkelin, die Schwester des anderen Opfers. Nach Ansicht der Richter berührte der ehemalige stellvertretende Postenkommandant die Zwölfjährige bei zwei Vorfällen im Intimbereich.

Von den beiden unmündigen Töchtern seines Sohnes und von einer unmündigen Schwägerin fertigte der Chefinspektor zudem Nacktaufnahmen an, so das Gericht.

Darüber hinaus präsentierte der Ex-Polizist laut Urteil minderjährigen Familienmitgliedern dienstliche Fotos von Leichen und verletzte so das Amtsgeheimnis.

Schuldig gesprochen wurde der verheiratete Familienvater auch, weil er zu Beginn der 1990er-Jahre in seiner Dienstwohnung als Aufnahmeritual in die Familie der 16-jährigen neuen Freundin seines Sohnes, der nunmehrigen Mutter der beiden Missbrauchsopfer, einen nicht geladenen Revolver an die Schläfe hielt und abdrückte.

Richterin Wurzinger sagte in ihrer Urteilsbegründung, für den Schöffensenat seien die belastenden Aussagen der beiden Enkelinnen absolut glaubwürdig gewesen, die bestreitenden Angaben des von einem Privatdetektiv unterstützten Angeklagten hingegen unglaubwürdig. Schamlos habe der Angeklagte das Vertrauen seiner Enkeltöchter zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen ausgenützt. Die Opfer hätten ihren Großvater nicht über Gebühr belastet. Widersprüche in Detailfragen hätten die Glaubwürdigkeit der Enkelinnen nicht erschüttert. Zeugen aus der Familie des Angeklagten sei es nicht gelungen, die Opfer als Lügnerinnen hinzustellen und schlechtzumachen.

Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit, das Teilgeständnis und das Alter des Pensionisten aus. Erschwerend gewertet wurden vor allem die zahlreichen Straftaten, deren Opfer zudem Familienangehörige waren.

Geständig war der Angeklagte zu den Vorwürfen, jahrelang verbotenerweise zwei Schlagringe und Bundesheermunition besessen und am Tag der Hausdurchsuchung im August 2023 mit herumliegenden dienstlichen Leichenfotos in seiner Wohnung das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Verteidigerin Concin sagte, die belastenden Angaben der Enkelinnen seien widersprüchlich und daher unglaubwürdig.

Staatsanwältin Berchtold sagte, wegen Verjährung sei der Angeklagte nicht auch wegen Missbrauchs von zwei unmündigen Schwägerinnen in den 1970er-Jahren angeklagt worden. Die Schwägerinnen gaben am Mittwoch als Zeuginnen vor Gericht zu Protokoll, sie seien als noch nicht 14 Jahre alte Babysitterinnen in der Dienstwohnung missbraucht worden. Eine der Schwägerinnen sagte, sie habe mit 13 Jahren zum ersten Mal mit dem Ehemann ihrer Schwester geschlafen. Die intime Beziehung habe zwei Jahre lang angedauert.

Der Angeklagte sagte dazu, beim ersten sexuellen Kontakt mit seiner Schwägerin während der mehrjährigen Liebesbeziehung sei sie 14 Jahre alt gewesen.

Der unbescholtene Pflegesohn des Polizisten wurde im Vorjahr am Landesgericht wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, davon fünf Monate unbedingt. Weil er nach Überzeugung des Schöffensenats als Jugendlicher zwischen 2003 und 2006 die anfangs fünfjährige  Enkelin des Polizisten mehrfach vergewaltigte, die dann 2010 als Zwölfjährige von ihrem nunmehr angeklagten Großvater missbraucht wurde. Das Urteil wird vom Angeklagten und der Staatsanwaltschaft bekämpft und ist nicht rechtskräftig.