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Prozess: Jahrelange Gewalt in der Familie

HEUTE • 12:04 Uhr
Prozess: Jahrelange Gewalt in der Familie
Der Ausgang des Prozesses bleibt noch offen. Hartinger, Canva

Familienvater soll gegen Ehefrau und Kinder gewalttätig gewesen sein. Strafrahmen würde bei Schuldspruch 5 bis 15 Jahre Haft betragen.

Im Schöffenprozess um angeklagte häusliche Gewalt erging am Montag am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil. Die Entscheidung soll wie geplant in der nächsten Verhandlung verkündet werden.

Dem Angeklagten wird vor allem fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen. Demnach soll er seine damalige Ehefrau zwischen 2004 und 2012 immer wieder geschlagen haben. Zudem soll der Angeklagte vier seiner Kinder vom jeweiligen Schuleintritt bis zu seinem Wegzug aus der gemeinsamen Wohnung im Oktober 2022 des Öfteren geschlagen haben. Dazu wird ihm zur Last gelegt, gegen unmündige Kinder mehr als ein Jahr lang fortgesetzt Gewalt ausgeübt zu haben. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs 5 bis 15 Jahre Gefängnis vor.

Nach seinem Auszug aus der Familienwohnung soll der Angeklagte weiterhin Straftaten gegen Familienangehörige begangen haben. Denn der 54-Jährige habe ein Problem damit, dass seine inzwischen von ihm geschiedene Frau einen neuen Partner habe, sagte Staatsanwalt Johannes Hartmann. Der Angeklagte habe seine Ex-Gattin und zwei seiner Kinder gestalkt. Zudem soll er Morddrohungen gegen die Ex-Frau und Kinder ausgestoßen haben.

Darüber hinaus soll der Österreicher türkischer Abstammung heuer im Februar seine Tochter darum ersucht haben, ihre belastenden Angaben vor der Polizei zurückzunehmen.

Angeklagt ist der Arbeiter aus dem Bezirk Dornbirn daher auch wegen versuchter Anstiftung zur falschen Zeugenaussage, beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung und Nötigung.

Der Angeklagte befindet sich nach eigenen Angaben seit Ende März in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Er sagte am Montag vor Gericht, er sei nicht schuldig. Die ihm zur Last gelegten Taten habe er nicht begangen. Denn er sei nicht gewalttätig. Seiner Frau habe er lediglich einmal eine Ohrfeige gegeben und einem seiner Söhne einen Schlag in den Nacken.

Verteidigerin Nadja Luger sagte, im Zweifel sei mit einem Freispruch vorzugehen. Denn die belastenden Angaben seien allzu widersprüchlich. Es gebe keine objektiven Beweise für die Schuld ihres Mandanten. Die geschiedene Ehefrau und die Kinder würden einen Rachefeldzug gegen den Angeklagten führen, meinte die Verfahrenshelferin.

Zum mit einem Foto dokumentierten blauen Auge seiner Ex-Frau sagte der Angeklagte, die Verletzung könne auch von einem Bienenstich herrühren.

(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)