Verfolgungsjagd mit fast zwei Promille endet im Gerichtssaal

52-jähriger Deutscher fuhr mit fast zwei Promille der Polizei davon, gefährdete andere Verkehrsteilnehmer und wehrte sich gegen die Festnahme. Vor Gericht zeigte er sich reuig.
Eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte sich ein 52-jähriger Pkw-Lenker im Juli des vergangenen Jahres. Kürzlich musste sich der Mann, ein deutscher Staatsbürger, wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Fest steht, dass der Autofahrer mit rund zwei Promille Alkohol unterwegs war und mehrere Anhalteversuche der Polizei ignoriert hat. Die Fahrt führte von Langen bei Bregenz über die Auffahrt Weidach auf die A 14 in Fahrtrichtung Tirol. Dort lenkte er sein Fahrzeug in einen gesperrten Baustellenbereich und überholte trotz beengter Verhältnisse andere Autos, unter anderem über den Pannenstreifen.
Die Polizei musste die Verfolgung aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zeitweise abbrechen. Kurz darauf verlor der Mann die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Pkw schleuderte nach rechts und prallte gegen die Außenleitschiene. Im Anschluss kam es zur Festnahme.
Video von Festnahme
Ein im Prozess gezeigtes Video dokumentiert diese Szene. Darauf ist zu sehen, dass der Mann sich vehement wehrt und einen Polizeibeamten tritt. Der Angeklagte bestreitet das nicht, ordnet die Szene aber anders ein.
„Ich war in Panik und hatte Schmerzen“, erklärt er vor Gericht. Der 52-Jährige bekennt sich schuldig. Es tue ihm leid, sagt er.
Verteidiger Alexander Juen verweist auf die gesundheitliche Situation seines Mandanten. Dieser leide an einer bipolaren Störung. Inzwischen befinde er sich in psychiatrischer Behandlung und absolviere eine Alkoholentwöhnung. Seit dem Vorfall lebe er abstinent.
Den Tritt gegen den Polizisten wertet der Verteidiger als Reflex in einer Ausnahmesituation und nicht als aktiven Widerstand. Zudem hebt er hervor, dass sich die Lebensumstände seines Mandanten seit dem Unfall deutlich verändert haben, und beantragt eine milde Strafe.
Bedingte Haft
Richter Elias Klingseis hält fest, der Vorfall sei durch das Video gut dokumentiert. Er habe zunächst „eine hohe kriminelle Energie“ des Angeklagten angenommen, diese Einschätzung jedoch im Laufe der Verhandlung revidiert. Der Richter geht nunmehr von einer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit aus. Er folgt der Anklage und wertet auch das Verhalten bei der Festnahme ganz klar als Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das Urteil: Fünf Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 600 Euro (150 Tagessätze zu je vier Euro). Möglich gewesen wären bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Als mildernd werden das Geständnis und die Entwicklung seit dem Vorfall gewertet. Erschwerend wiegt die Gefährdung mehrerer Personen im Straßenverkehr sowie die Missachtung sämtlicher Anhaltezeichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig