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Flügel gestutzt: Tausende Dosen Red Bull gestohlen, zwei Männer verurteilt

09.04.2026 • 13:04 Uhr
Flügel gestutzt: Tausende Dosen Red Bull gestohlen, zwei Männer verurteilt
Zwei weitere Angeklagte müssen sich wegen Red-Bull-Diebstahls verantworten. Frick

Zwischen Jänner und März 2025 wurden in Mäder rund 670.000 Dosen Red Bull gestohlen. Ein Mann wurde bereits verurteilt, mit zwei weiteren Angeklagten geht der Fall nun in die nächste Runde.

Im Jänner 2025 behielt ein Mann trotz Kündigung seinen Chip für zwei Eingänge in ein Lager. Über zwei Monate hinweg nutzte er diesen, um gemeinsam mit anderen hunderttausende Dosen Red Bull zu stehlen. Der Mann wurde im September nach einem vollinhaltlichen Geständnis verurteilt, nun müssen sich seine Komplizen wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls verantworten. Doch diese wollen von den tatsächlichen Absichten des Verurteilten nichts gewusst haben.

Ausschussware

Sowohl der 39-jährige Erstangeklagte wie auch der 35-jährige Zweitangeklagte seien überzeugt gewesen, dass es sich bei den Red-Bull-Dosen um Ausschussware handelte. Sie seien vom Verurteilten getäuscht worden. Dieser habe regelmäßig im ehemaligen Kebab-Restaurant des Erstangeklagten gegessen und sich dort mit diesem gutgestellt. „Aus Gutmütigkeit“ habe der 39-Jährige bei Verladung und Abtransport der vermeintlichen Ausschussware geholfen.

Der Zweitangeklagte verweist auf seine Aussagen bei einer früheren Verhandlung. Daher wird seine Einvernahme kurzgehalten. Der 35-Jährige erachtet sich selbst als sehr hilfsbereiten Menschen. Er helfe gerne, speziell Menschen, die er mag. Dabei hinterfrage er oftmals nicht. Ähnlich beschreibt ihn auch der Erstangeklagte.

Das Urteil

Die Vorsitzende des Schöffengerichts Kathrin Feurle verkündet einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Die beiden Männer haben demnach das Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls begangen. Beide Männer fassen Freiheitsstrafen aus: 24 Monate für den Erstangeklagten, 18 Monate für den Zweitangeklagten. Zwölf Monate des Zweitangeklagten sind bedingt. Es wären bis zu zehn beziehungsweise fünf Jahre Haft möglich gewesen.

Die Erzählung des Erstangeklagten mit den Ausschusswaren sei nicht glaubhaft, da er dies weder bei der Polizei noch bei einer vorherigen Verhandlung angegeben habe. Zudem erscheinen die Mengen an Ausschusswaren wesentlich zu hoch. Weiters sprechen die nächtlichen Transporte sowie dass er den Lkw einen Tag vor dem ersten Diebstahl angemietet hat, gegen ihn. Eine große Menge an Geld, die am 15. März 2025 bei ihm gefunden wurde, weisen ebenfalls auf eine Bereicherung hin.

Die Version des Zweitangeklagten, dass er sein solch guter Mensch sei, der nichts hinterfragt, wird angesichts der Umstände als “absolut lebensfremd” bezeichnet. Es bestehe kein Zweifel, dass er sich ebenfalls bereichert hat. Bei ihm liegt allerdings ein kürzerer Tatzeitraum vor.

Mildernd wirken für beide ihre Unbescholtenheit und dass Taten teilweise beim Versuch blieben. Der Erstangeklagte habe zudem einen Teil des Schadens wiedergutgemacht, der Zweitangeklagte eine untergeordnete Rolle bei den Taten gespielt. Erschwerend stehen demgegenüber die Tatwiederholung und die Schadenshöhe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.