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Neue Vorwürfe gegen mehrfach vorbestraften 19-Jährigen

29.04.2026 • 10:53 Uhr
Neue Vorwürfe gegen mehrfach vorbestraften 19-Jährigen
Der Angeklagte zeigt sich geständig, aber mit Einschränkungen. Frick

Ein 19 Jahre alter Mann ist bereits mehrfach vorbestraft, sitzt aktuell in Haft. Nun muss er sich wegen drei weiteren Vorfällen verantworten.

Der 19-jährige Angeklagte soll einen Justizwachbeamten einer Misshandlung bezichtigt haben. Einer Beamtin soll er Geld geboten haben, wenn sie ihm ein Handy in die Zelle schmuggelt. Einen Mithäftling habe er durch Schläge schwer verletzt. Zu allen Vorwürfen bekennt er sich vor Gericht weitestgehend schuldig, schränkt zugleich jede Tat ein: eine Ohrfeige, keine Faustschläge. Die Falschaussage geschah unter Medikamenteneinfluss. Das Handy habe er scherzhaft angefordert.

Langes Strafenverzeichnis

„Ich weiß nicht, wie hoch die Strafen sein müssen“, verdeutlicht der Vorsitzende des Schöffensenats, Dietmar Nußbaumer angesichts der langen Vorstrafenliste. Unter anderem umfasst diese schweren Raub, Nötigung, versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Einbruchsdiebstahl. Hinzu kommen seitenweise Ordnungsstrafen aus der Haft.

Eine davon: Er habe sich in der Vergangenheit in Haft bereits Handys besorgt. Seine Aussage, gegenüber der Justizwachbeamtin einen Scherz gemacht zu haben, wird daher hinterfragt. Die Beamtin habe die damalige Frage des jungen Mannes nur mit „Geht’s noch?“ kommentiert. Ein Amtsvermerk sei es aber wert gewesen, wie Staatsanwältin Konstanze Erath erwähnt.

Welche Aussage stimmt?

Das vermeintliche Opfer der Körperverletzung wird als Zeuge einvernommen. Seine Aussagen unterscheiden sich grundlegend von früheren Einvernahmen. Im Gerichtssaal spricht er nur von einer Ohrfeige, ein bis zwei Tagen Schmerzen. Vormals war die Rede von Faustschlägen und mehr als 24 Tagen Schmerzen. Es gilt zu klären, welche Aussage falsch ist.

“Ich will nur nicht, dass wir beide Ärger bekommen”, sagt der Zeuge. Der Vorsitzende erklärt die möglichen Konsequenzen, denn letztlich müsse angesichts der Widersprüche eine Aussage falsch sein. Schließlich gibt der Zeuge zu: Seine Angaben bei der Polizei waren richtig.

Das Urteil

Der vorsitzende Richter verkündet einen Schuldspruch zu den Vorwürfen der falschen Beweisaussage, der Verleumdung, dem Missbrauch der Amtsgewalt als Bestimmungstäter sowie der Körperverletzung. Es handle sich aber nicht um eine schwere Körperverletzung. Über den jungen Mann wird eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt sowie eine bedingt nachgesehene Haft von sechs Monaten widerrufen.

Mildernd wirken sein Teilgeständnis und dass Taten teilweise beim Versuch blieben. Erschwerend gewertet werden einschlägige Vorstrafen, das Zusammenkommen mehrerer Taten, die Begehung während offener Probezeiten und im aufrechten Strafvollzug.

Das Urteil ist rechtskräftig.