KI-generierte Nacktbilder erstellt und Arbeitskollegen bedroht

Ex-Mitarbeiter (22) einer Gastronomiekette wegen Nötigung und gefährlicher Drohung vor Gericht. Er will “nur aus Spaß” gedroht haben.
“Ich habe ihm nur aus Spaß gedroht.“ Worin dieser „Spaß“ bestanden haben soll, kann der 22-jährige Angeklagte vor Gericht nicht erklären. Der junge Mann, ein bislang unbescholtener rumänischer Staatsbürger aus dem Bezirk Feldkirch, hatte bis zu dem Vorfall in einer Gastronomiekette gearbeitet. Laut Anklage soll er von zwei Mitarbeiterinnen KI-generierte Nacktfotos erstellt und diese an einen Arbeitskollegen weitergeleitet haben. Diesem Kollegen soll er über WhatsApp gedroht haben, ihn umzubringen, wenn er das weitererzähle. Nach seiner Kündigung soll es zu einer weiteren Drohung gekommen sein. “Wenn ich dich draußen sehe, töte ich dich”, soll der 22-Jährige zu seinem Arbeitskollegen gesagt haben.
“Nur ein Spaß”
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Whats-App-Nachricht sei nur Spaß gewesen. Die weitere Drohung weist er zurück, räumt aber ein, über die Kündigung verärgert gewesen zu sein. Das mutmaßliche Opfer, ein 16-jähriger Bursch, gab auf Frage des Richters an, dass die Nachricht bei ihm Angst ausgelöst und er die Drohungen nicht als Scherz verstanden habe.
Der öffentliche Ankläger spricht von einer Aussage-gegen-Aussage-Situation, sieht aber keinen Grund für eine Falschbelastung. Der Zeuge habe nachvollziehbar geschildert, dass er Angst gehabt und geweint habe, führt der Staatsanwalt aus und beantragt Schuldspruch und Strafe.
Urteil
Das Gericht folgt dieser Einschätzung. Der 22-Jährige wird wegen Nötigung und gefährlicher Drohung verurteilt. Die Strafe beträgt 240 Tagessätze zu je vier Euro, insgesamt 960 Euro, die Hälfte davon wird bedingt ausgesprochen. Mildernd berücksichtigt wird die Unbescholtenheit sowie der Verlust des Arbeitsplatzes. Erschwerend wirken die zwei Delikte.
“Hören Sie auf mit KI”
In der Begründung hält Jugendstrafrichter Martin Mitteregger fest, dass es lebensnah sei, dass jemand nach einer Kündigung verärgert reagiere. Gleichzeitig misst der Richter den Aussagen des Zeugen besondere Bedeutung bei. Diese seien in sich schlüssig und nachvollziehbar gewesen. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass der Zeuge den Angeklagten zu Unrecht belasten wolle. Zum Abschluss gibt er dem Angeklagten mit, er solle “aufhören mit KI und selbst denken”. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.