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„Dann sind wir beim Mord“: Richterin warnt Angeklagten in Prozess um tödlichen Bootsunfall

21.04.2026 • 10:38 Uhr
„Dann sind wir beim Mord“: Richterin warnt Angeklagten in Prozess um tödlichen Bootsunfall
Angeklagter bekennt sich teilschuldig. NEUE

Angeklagter will Segelboot über mehrere Minuten nichts gesehen haben. Bleibt er dabei, droht laut Richterin rechtliche Neubewertung

„Wenn Sie mit dem Blick nach vorn mehrere Minuten mit konstanter Geschwindigkeit – und ohne den Kurs zu ändern – auf ein Boot zufahren und es überfahren, dann sind wir nicht mehr bei grober Fahrlässigkeit. Dann sprechen wir von bedingtem Vorsatz. Und das ist Mord.“ Mit diesen Worten wendete sich Richterin Verena Wackerle an den 26-jährigen Angeklagten. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, dass ein Segelboot mit aufgetakeltem Segel von zumindest 24 Quadratmetern über sechs Minuten nicht wahrgenommen worden sein soll. Der Mann weint. Er bleibt bei seiner Darstellung. Er habe das Segelboot nicht gesehen.

Der 26-Jährige muss sich seit 9 Uhr im Landesgericht verantworten. Ihm werden grob fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vorgeworfen.

„Dann sind wir beim Mord“: Richterin warnt Angeklagten in Prozess um tödlichen Bootsunfall
Das beschädigte Segelboot. Shourot.

Die Staatsanwältin legt ihm zur Last, am 11. Oktober 2025 ein Motorboot mit weit überhöhter Geschwindigkeit gelenkt, den Seeraum über längere Zeit nicht beobachtet und ein bevorrangtes Segelboot missachtet zu haben. Die Kollision sei mit voller Wucht erfolgt, die Frau auf dem Segelboot tödlich verletzt worden.

Angeklagter bekennt sich teilweise schuldig

Verteidiger Nicolas Stieger erklärt, sein Mandant werde sich schuldig bekennen. Grobe Fahrlässigkeit liege jedoch nicht vor. Der Angeklagte räumt ein, das Boot gelenkt zu haben, bestreitet aber die von der Anklage angenommene Geschwindigkeit. Er spricht von etwa 30 Stundenkilometern. Man habe sich am Salzmann-Hafen getroffen und sei Richtung Konstanz gefahren. „Auf einmal war ein lautes Geräusch da. Ich wusste nicht, was passiert ist“, sagt er. Erst danach habe er den Unfall erkannt. Ein Sachverständiger geht hingegen von einer Kollisionsgeschwindigkeit zumindest 60 Stundenkilometern aus. Privatbeteiligtenvertreter Martin Mennel will wissen, ob der Angeklagte auch nach rechts geschaut habe. Das habe er, sagt der 26-Jährige.

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Witwer: “Es war wie ein Geisterschiff”

Die Richterin liest ein Gedächtnisprotokoll des Witwers vor, der sich mit einem Sprung ins Wasser in letzter Sekunde retten konnte: Das Motorboot sei mit unvermittelter Geschwindigkeit auf sie zugekommen. Es habe niemand eingegriffen oder die Geschwindigkeit reduziert. Es sei niemand auf dem Boot zu sehen gewesen, es habe „wie ein Geisterschiff“ gewirkt.