Streit nach Spazierfahrt auf Naturweg: Pensionist werden zwei Vergehen vorgeworfen

Einem 79-Jährigen wird vorgeworfen, er habe einen Widerstand gegen die Naturwacht geleistet. Zudem habe er versucht, den Wächter zu verletzen. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
Eine Ausfahrt auf einem Naturweg endet für einen 79-jährigen Pensionisten als Angeklagter vor Gericht. Laut Anklage sei er dort in einen Konflikt mit einem Naturwächter geraten. Ihm werden Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen, wobei die Taten letztlich beim Versuch blieben.
Unterschiedliche Erzählungen
Der 79-Jährige plädiert auf nicht schuldig. Er sei auf diesem Weg gefahren, habe den Mann gesehen. Im Glauben, dieser benötige Hilfe aufgrund einer Panne, sei er stehen geblieben. Als der Angeklagte sagte, er mache eine Spazierfahrt, sei die Stimmung gekippt. Der mutmaßliche Naturwächter habe Fotos gemacht und immer wieder auf ein Wappen auf der Brust gezeigt. Dass der andere Mann ein Beamter war, habe der ältere Herr nicht gewusst. Der Angeklagte gibt zu, er habe einmal den Motor aufheulen lassen und sein Gegenüber als “dummen Hund” beschimpft.
Der Naturwächter ist als Zeuge geladen. Er habe den Angeklagten aufgehalten und seinen Ausweis gezeigt. Der 79-Jährige habe sich nicht ausweisen wollen. Als der Zeuge vor dem Auto das Kennzeichen und den Mann gemeinsam fotografieren wollte, sei dieser losgefahren. Während der Zeugeneinvernahme äußert sich im Hintergrund der Angeklagte mehrfach verständnislos und gereizt.
Keine Reue
Richter Theo Rümmele verkündet einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Der Angeklagte fasst eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (300 Tagessätze zu 15 Euro) aus, davon ist die Hälfte bedingt. Mildernd wertet das Gericht die Unbescholtenheit des Mannes sowie dass die Taten beim Versuch blieben. Demgegenüber stehen erschwerend das Zusammenkommen von zwei Vergehen und eine Tatbegehung auf mehrere Arten.
Die Zeugeneinvernahme sei glaubwürdig gewesen. In den Aussagen des Angeklagten finden sich ebenfalls Tatbestände. Der Richter verdeutlicht, dass ein Geständnis Diskussionsgrundlage für eine Diversion gewesen wäre. Der Angeklagte habe jedoch keine Reue gezeigt. Das Urteil ist rechtskräftig.