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Nötigung nach Trennung: Junger Mann will vor Gericht eigene Worte nicht mehr hören

23.04.2026 • 11:45 Uhr
Nötigung nach Trennung: Junger Mann will vor Gericht eigene Worte nicht mehr hören
Der Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig. Frick

Ein junger Mann soll ein Beziehungsende nicht akzeptiert haben. Er wolle nicht, dass seine Ex-Freundin sich mit anderen treffe. Wie er reagiert hat, will er vor Gericht selbst nicht mehr hören.

Wenn sie sich mit anderen Männern treffe, werde er ihr alle Knochen brechen, das Kiefer zertrümmern, ihr Gesicht deformieren – so lautet die Kurzfassung. Als Richterin Sabrina Tagwercher nur zwei Sätze im Originalwortlaut vorliest, will der 21-jährige Angeklagte selbst nichts mehr hören. Er bereue seine Worte. Bei diesen Vorwürfen bleibt es allerdings nicht.

Nacktbilder

Dem jungen Mann wird basierend auf einer Zeugenaussage weiters vorgeworfen, er habe seiner Ex-Freundin mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gedroht, falls sie sich mit Männern treffe. Zu Beginn der Verhandlung fragt die Richterin, worauf der Angeklagte plädiert. Bezüglich der Nacktbilder bekennt er sich nicht schuldig. Hinsichtlich der angedrohten Körperverletzungen bekennt er sich schuldig, da habe das Gericht die entsprechenden Chatnachrichten. Die Richterin fragt, ob ein Schuldbekenntnis in diesem Fall am fehlenden Chatverlauf scheitere. Die Frage bleibt unbeantwortet.

Im Verfahren werden die Umstände erörtert: Es habe sich um eine On-Off-Beziehung gehandelt. Die Freundin habe sich letztlich vom Angeklagten getrennt. Sie haben trotzdem Kontakt gehalten, waren sogar nochmals zusammen auf einem Festival. Erst seit Oktober gebe es keinen Kontakt mehr, als der Angeklagte keine Auseinandersetzung mit dem neuen Freund seiner Ex wollte.

Staatsanwalt Richard Gschwenter betont in seinem Schlussplädoyer: “Jeder ist schon einmal verlassen worden, aber so darauf zu reagieren, geht einfach nicht.” Verteidiger Gerhard Scheidbach merkt in seinem Schlussplädoyer an, dass klare Brüche weniger schmerzhaft seien. Dieser klare Bruch habe gefehlt. Alkoholisiert habe der 21-Jährige sich dann zu seinen Taten hinreißen lassen.

Geldstrafe

Die Richterin verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich der Nötigung und schweren Nötigung. Der junge Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu 4 Euro) bezahlen. Für eine bedingte Vorstrafe wird die Probezeit verlängert.

Mildernd wertet sie das Geständnis, die Alkoholisierung des Mannes bei den Taten, dass diese beim Versuch blieben und er zum entsprechenden Zeitpunkt als junger Erwachsener galt. Erschwerend wirken eine einschlägige Vorstrafe sowie das Zusammenkommen eines Verbrechens mit einem Vergehen.

Der Angeklagte akzeptiert nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.