Gebäudereiniger hinterzog mehr als 200.000 Euro an Steuern

43-jähriger Serbe zeigte sich geständig. So lautet das Urteil.
Als Einzelunternehmer in der Gebäudereinigung war er unter anderem für öffentliche WC-Anlagen in einer Vorarlberger Stadt zuständig. Damit machte der Mann gute Geschäfte. Seine Einkünfte soll er jedoch nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Deshalb musste sich der 43-Jährige am Mittwochnachmittag vor einem Schöffensenat verantworten.
Umsatz- und Einkommensteuer hinterzogen
Laut Anklage setzte der Mann in den Jahren 2023 und 2024 rund 550.000 Euro um. Für das Jahr 2023 wird die nicht abgeführte Umsatzsteuer mit rund 42.000 Euro beziffert. Zusätzlich soll er im Jahr 2024 Umsatzsteuervoranmeldung im Ausmaß von etwa 45.000 Euro nicht eingereicht haben. Auch bei der Einkommensteuer sieht die Finanz erhebliche Differenzen. Für 2023 geht die Anklage von einer Verkürzung in Höhe von rund 83.000 Euro aus, für 2024 von weiteren etwa 87.000 Euro.
Geständig
Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig. Pflichtverteidiger Alexander Wirt verwies in seinem Schlussplädoyer auf das umfassende Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten. Zugleich brachte er vor, dass der Steuerberater die buchhalterischen Unterlagen nicht bei der Finanz eingereicht habe, weil offene Honorarforderungen bestanden hätten. “Das finde ich nicht ganz in Ordnung”, so der Anwalt.
Das Urteil
Ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele sprach den Mann der Abgabenhinterziehung schuldig. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro, ersatzweise sechs Monate Haft. 45.000 Euro bzw. drei Monate Ersatzfreiheitsstrafe wurden bedingt nachgesehen. Zusätzlich erhielt der Mann die Weisung, die offene Steuerschuld zu begleichen. Der Verteidiger ersuchte um eine Ratenzahlung. Zahlt der Mann den Betrag binnen fünf Jahren nicht zurück, droht der Widerruf des bedingten Strafteils. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Staatsanwaltschaft und Finanz gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.