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Über 200.000 Euro veruntreut: 47-Jähriger verurteilt

31.03.2026 • 09:59 Uhr
Über 200.000 Euro veruntreut: 47-Jähriger verurteilt
Der Angeklagte legt ein vollumfängliches Geständnis ab. Frick

Geld und ein Unternehmensauto rechtswidrig in den eigenen Besitz übernommen: Ein 47-Jähriger steht wegen Veruntreuung vor Gericht. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 228.000 Euro.

Die Verhandlung ist auf vier Stunden angesetzt, doch nach knapp einer Stunde ist Schluss. Der 47-jährige Angeklagte zeigt sich vollumfänglich geständig und erkennt offene Schadenssummen an.

Über 200 Barentnahmen

Fünf Jahre lang arbeitete er als Hoteldirektor. Diese Position habe er laut Anklage allerdings massiv ausgenutzt: Zwischen November 2015 und November 2019 tätigte er über 200 Barentnahmen. Zudem überschrieb er einen BMW in seinen Besitz. Die Gesamtschadenssumme beträgt rund 228.000 Euro.

Im Zuge eines Exekutionsverfahrens wurde ein Audi des Angeklagten versteigert. Dadurch kann er die Privatbeteiligtenansprüche durch die Veruntreuung des BMW fast zur Gänze decken. Diesbezüglich bleibt ein Betrag von 556 Euro übrig. Anders sieht es bei den weiteren Ansprüchen aus: 199.000 Euro zuzüglich Kosten für die Klärung des Falles, in Summe 215.000 Euro. Hinzu kommen vier Prozent Zinsen ab dem Tag der Schadensbemessung seit November 2019.

Fünf Wochen Haft

Das Schöffengericht spricht den 47-Jährigen schuldig. Die Vorsitzende Lea Gabriel verkündet den Beschluss und eine Freiheitsstrafe von fünf Wochen. Zudem muss er die Privatbeteiligtenansprüche von rund 215.000 Euro zuzüglich Zinsen für die Barentnahmen beziehungsweise 556 Euro für den BMW bezahlen.

Mildernd wirkt das vollinhaltliche Geständnis. Die persönliche Situation durch Scheidung und außerordentlich lange Arbeitstage während seiner Beschäftigung wurde in diesem Kontext nicht als Milderungsgrund berücksichtigt. Der Grund für die niedrige Freiheitsstrafe sind Vorverurteilungen in Australien. Die aktuelle Strafe ist als Zusatzstrafe zu betrachten. Da er bereits über vier Jahre inhaftiert war, erachte das Schöffengericht fünf weitere Wochen als ausreichend.

Der Angeklagte akzeptiert nach Rücksprache mit seiner Verteidigung das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.