“Keine Bagatelldelikte”: 38-Jähriger gesteht Amphetamin-Verkäufe

Nachdem er Amphetamine verkauft haben soll, muss sich ein 38-Jähriger nun vor Gericht verantworten.
Dem Angeklagten werden Suchtgifthandel und unerlaubter Umgang mit Suchtgiften zur Last gelegt. Konkret soll er 800 Euro damit verdient haben, dass er einem anderen Mann über 100 Gramm Amphetamin überließ. Zudem soll er einer Frau fünf Gramm Amphetamin verkauft und damit weitere 70 Euro verdient haben.
“Wer bezahlt das Handy?”
Der 38-Jährige bekennt sich zu sämtlichen Tatvorwürfen schuldig. Im Verlauf der Verhandlung bezeichnen sowohl Richter Alexander Wehinger als auch Staatsanwalt Christoph Stadler dies als “gute Entscheidung”. Diese sei hoch anzurechnen, wenn dem auch eine erdrückende Beweislage gegenübersteht.
Der Richter fragt den Angeklagten, ob er mit der Vernichtung des konfiszierten Suchtgiftes und Verpackungsmaterials einverstanden ist. Der 38-Jährige bejaht widerstandslos.
Auf die Frage, ob er mit der Vernichtung eines konfiszierten Iphones einverstanden sei, hakt der Angeklagte allerdings nach. “Wer bezahlt das Handy?”, fragt er. “Am Ende des Tages Sie”, antwortet der Richter. Zunächst wirkt der Angeklagte etwas ratlos, da er noch Raten für das Mobilgerät ausständig habe. Letztlich akzeptiert er ohne Widerworte. Private Bilder könne er laut Gericht vor der Vernichtung anfordern.
Freiheits- und Geldstrafe
Aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses verzichten alle Anwesenden auf eine Zeugeneinvernahme. Die Verteidigung betont, dass der Angeklagte heute “die einzig richtige Entscheidung” getroffen habe. Dieser sei zudem auf einem sehr guten Weg und habe mit Drogen nichts mehr zu tun.
Der Richter verkündet einen Schuldspruch und verurteilt den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie zur unbedingten Zahlung von 4000 Euro (200 Tagessätze zu 20 Euro). Zur Strafe kommt zudem der Verdienst aus den angeklagten Geschäften hinzu, in Summe also 870 Euro. Richter Alexander Wehinger stellt klar, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um irgendwelche Bagatelldelikte handle.
Mildernd wirken die Unbescholtenheit des Angeklagten, das reumütige Geständnis und die teilweise Sicherstellung des Suchtgifts. Demgegenüber stehen erschwerend das Zusammenkommen eines Verbrechens mit mehreren Vergehen sowie dass er bei einem Anklagepunkt als Bestimmungstäter gehandelt habe. Er habe also eine andere Person ebenfalls zu einer Straftat angestiftet.
Der Angeklagte akzeptiert in Absprache mit seinem Verteidiger das Urteil. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.