Drogenkonsument bestellte übers Darknet erfolglos 596 Gramm Amphetamin in Deutschland. Berufungsgericht wandelte zu verbüßende Haftstrafe in nicht zu verbüßende um.
Vorbestrafter Montenegriner offerierte und vermittelte nach Ansicht der Richter als Mitglied einer Drogenbande über sein Handy Kokain, Cannabis und Amphetamin.