Cannabis, Amphetamin und Ketamin: 20-Jähriger schuldig gesprochen

Ein junger Mann muss sich für den Konsum von Cannabis und Amphetamin verantworten. Zudem soll er einer anderen Person Ketamin überlassen haben.
An diesem Tag sind im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch wieder Schulklassen anwesend. Unter den verhandelten Fällen ist auch der eines jungen Mannes, wohl nur wenige Jahre älter als die Zuschauer. Der 20-jährige Angeklagte muss sich wegen Drogendelikten verantworten.
Konsum und Überlassung
Ihm werden der Konsum von Cannabis und Amphetaminen zur Last gelegt. Weiters soll er einer anderer Person ein paar Gramm Ketamin überlassen haben. Dabei handelt es sich um ein Arzneimittel, welches zur Schmerzlinderung ebenso wie für die Einleitung einer Narkose verwendet wird. Aufgrund seiner Wirkung gilt das Mittel mancherorts als “Partydroge”.
Der Angeklagte zeigt sich zu den Vorwürfen vollumfänglich geständig. Richter Martin Mitteregger fragt den jungen Mann, ob dieser nach dem 31.10.2025 Drogen konsumiert hat. Dabei handelt es sich um das Ende des angeklagten Tatzeitraums.
Sollte dem so sein, müsste die Anklage verändert werden. Für den 20-Jährigen böte ein diesbezügliches Eingeständnis keinen großen Nachteil. Es könnte in gleichen Prozess verhandelt und mit einem Urteil erledigt werden. Der Angeklagte verneint. Er habe seither keine Drogen mehr konsumiert. Sollte sich später das Gegenteil herausstellen, müsste er allerdings mit einem neuerlichen Verfahren und einer zusätzlichen Verurteilung rechnen.
Entschuldigter Verteidiger
Der Verteidiger des jungen Mannes lässt sich bereits vor der Verhandlung entschuldigen. Dessen Mandant ist mit einer Verurteilung ohne ihn einverstanden.
Das Gericht verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich des unerlaubten Umgangs mit neuen psychoaktiven Substanzen sowie des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro) verurteilt. Davon sind drei Viertel bedingt. Er muss nur 240 Euro bezahlen, sofern er sich während der Bewährungsfrist nichts zu schulden kommen lässt.
Aufgrund der Abwesenheit des Verteidigers bleiben dem Angeklagten drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.