Prozess: Jugendlicher soll Elfjährige mit Stein geschlagen haben

Ein 14-Jähriger steht vor Gericht, weil er ein Mädchen mit einem Stein geschlagen haben soll. Anschließend habe er gedroht, ihr nochmal Gewalt anzutun.
Dem 14-jährigen Angeklagten werden zwei Vergehen zur Last gelegt: Körperverletzung und gefährliche Drohung. Beide Taten soll er letztes Jahr im November begangen haben.
Mit Kaugummi bespuckt
Im Gerichtssaal erzählt der Jugendliche die Vorgeschichte. Das Opfer und andere Mädchen hätten bei ihm zu Hause gewartet, ihn dort mit Kaugummi beworfen und bespuckt. Er gibt zu, dass er das Mädchen geschlagen habe – mit der Faust, nicht mit einem Stein. Das Mädchen musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Zwei Tage später sei es zum nächsten Vergehen gekommen. Gegenüber einer Freundin des Opfers soll er gesagt haben: “Wenn sie aus dem Krankenhaus kommt, schlage ich sie nochmal.” Diese Drohung bestreitet der Angeklagte entschieden.
Schnelle Zeugenbefragung
Es werden zwei Zeuginnen einberufen, nämlich das Opfer der Gewalttat und deren Freundin. Zunächst betritt die Freundin den Gerichtssaal. Sie bestätigt im Wesentlichen die Aussagen des Angeklagten. Das junge Mädchen hat bei der angeklagten Körperverletzung keinen Stein gesehen. Drohung habe er auch keine ausgesprochen. Das andere Mädchen habe gewollt, dass sie das erfindet.
Anschließend wird das 11-jährige Mädchen einvernommen, welches der Angeklagte geschlagen haben soll. Theoretisch könnte sie vor Gericht lügen, da sie aufgrund ihres jungen Alters noch nicht strafmündig ist. Dabei könnte sie für eine Falschaussage nicht belangt werden.
Angesprochen auf die Körperverletzung antwortet das junge Mädchen, sie habe den Stein nicht gesehen. Der Schlag sei sehr hart gewesen, er habe aber vielleicht mit der Faust zugeschlagen. Von der Drohung habe ihre Freundin in einem Telefonat erzählt – ihre Mutter könne das bezeugen.
„Nächstes Mal gibt es so eine Chance nicht mehr.“
Der Angeklagte entschuldigt sich im Gerichtssaal bei dem jungen Mädchen. Das Verfahren wird im Anschluss diversionell ohne Strafe eingestellt – eine Ausnahme, die gerade noch möglich gewesen sei.
Richterin Sabrina Tagwercher warnt den Jugendlichen vor weiteren Vergehen: „Nächstes Mal gibt es so eine Chance nicht mehr.“